Als  Altersvorsitzender eröffnete unser Ratsmitglied Harald Wölter die konstituierende Sitzung des Integrationsrates Münster. Er stellte dabei abschließend fest, politisches Ziel müsse sein, allen Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt länger als drei Jahre in Münster hätten, die Teilnahme an Kommunalwahlen zu ermöglichen – also auch Menschen aus Nicht-EU-Ländern. Hier sei der Gesetzgeber gefordert.

Hier seine Eröffnungsrede:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich darf die Mitglieder und die persönlichen Stellvertreterinnen und Stellvertreter recht herzlich zur konstituierenden Sitzung des Integrationsrates begrüßen und sie zur Wahl beglückwünschen.
Begrüßen möchte ich auch die heutigen Gäste und die Verwaltung.

Ich stelle fest, dass ordnungsgemäß zur heutigen Sitzung geladen worden ist und stelle die Beschlussfähigkeit fest.

Mein Name ist Harald Wölter. Habe heute die Ehre als Ältester die heutige Sitzung zu eröffnen. – Ehrlich gesagt habe ich vor vier Jahrzehnten, als ich mich zum ersten Mal in der ehrenamtlichen Kommunalpolitik engagiert habe, mir nicht vorstellen können einmal als Ältester eine konstituierende Sitzung zu eröffnen.

Liebe Mitglieder des Integrationsrates, vorab möchte ich Euch einige Gedanken zur Arbeit in diesem Gremium übermitteln:

Integrationsräte sind ein wichtiges Organ zur politischen Partizipation in den Kommunen. Der Integrationsrat hat das Recht, dem Oberbürgermeister, dem Rat, den Gremien und der Verwaltung Stellungnahmen oder Anregungen vorzulegen.

Der Integrationsrat engagiert sich neben den rechtlich vorgesehenen Beteiligungsmöglichkeiten für die gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit der Menschen mit Migrationsvorgeschichte in allen Bereichen des politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens.

Die Integrationsräte sind die politischen Repräsentationsgremien der Migrantinnen und Migranten in NRW auf kommunaler Ebene und werden von ihnen gewählt.

Der Integrationsrat löste in Münster im Jahr 2010 den Ausländerbeirat ab, der seit 1994 gesetzlich vorgeschrieben war. In Münster gab es ohne gesetzliche Verpflichtung bereits seit 1984 einen Ausländerbeirat.

Durch Beschluss des Rates der Stadt Münster werden dem Integrationsrat Mittel zur Verfügung gestellt. Diese Mittel dienen dem Zweck, Projekte von und für Menschen mit Migrationsvorgeschichte zu unterstützen und die Integration in die Stadtgesellschaft zu fördern.
Mit den Mitteln unterstützt der Integrationsrat Menschen aus ca. 160 Ländern, die in Münster friedlich miteinander leben und deren Migrantenorganisationen. Dies geschieht zum einen in Form von finanziellen Zuschüssen an die Institutionen und Vereine, die Integrationsarbeit leisten. Zum anderen aber auch durch die Organisation eigener Veranstaltungen sowie durch Kooperationen mit anderen Ämtern und Institutionen.

Die Integration ist eine gesellschaftliche Aufgabe – eine Querschnittsaufgabe in alle Bereiche der Politik und Gesellschaft hinein.
Da geht es um Beteiligung an politischen Willensbildungsprozessen in der Kommune vor Ort.
Die Themen reichen von Verbesserungen bei den Bildungszugängen, beinhalten den Kulturbereich, Partizipation und Teilhabe am Arbeitsmarkt, bis hin zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung.
Als konkrete Projektvorhaben in Münster fallen mir hier bspw. ein
– das Haus der Kulturen oder
– die Umsetzung des Migrationsleitbildes.
Und nicht zuletzt geht es auch um eine Soziale Inklusion in unserer Stadtgesellschaft.

Abschließend sei noch die Bemerkung gestattet, dass es politisches Ziel sein muss, allen Menschen, die in Münster ihren Lebensmittelpunkt länger als drei Jahre haben, das Recht zu geben, bei der Kommunalwahl mitwählen zu dürfen – auch Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten. Die politische Entscheidung hierüber liegt allerdings nicht in kommunaler Hand.
Ich wünsche dem Integrationsrat eine gute und erfolgreiche Arbeit und eine gute Zusammenarbeit.