Eine Frau erlebt Gewalt durch ihren Ex-Partner, hat den Mut, diese Körperverletzung anzuzeigen und muss erleben, dass die Staatsanwaltschaft Münster das Verfahren einstellt. Die Begründung: Es handele sich hier um „eine typische Beziehungstat im unteren Unrechtsbereich“, die Straftat liege „nicht im öffentlichen Interesse“.
Für die Grünen im Rat der Stadt Münster ist diese Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft in keiner Weise nachvollziehbar. „Wir finden es erschreckend und überaus beschämend, mit welcher Argumentation die Staatsanwaltschaft Münster hier zu Werke geht“, so Andrea Blome, gleichstellungspolitische Sprecherin der grünen Ratsfraktion. „Von ‚für einen Auflösungsprozess typischen Spannungen und Streitigkeiten und einer typischen Beziehungstag‘ zu sprechen, ist ein erneuter Schlag ins Gesicht betroffener Frauen.“
Am heutigen Aktionstag gegen Gewalt gegen Frauen werde bundesweit auf den Skandal der häuslichen Gewalt gegen Frauen aufmerksam gemacht. Die Bundesregierung habe vor drei Jahren die Istanbul-Konvention unterzeichnet und sich dazu verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und Mädchen nachhaltig zu verhindern und zu bekämpfen. „Mit der Unterzeichnung dieser Konvention zeigen wir, dass Gewalt gegen Frauen absolut im öffentlichen Interesse liegt. So lange Gerichte diese Taten weiter im Verborgenen des Privaten halten – und nichts anderes versucht die Staatsanwaltschaft mit ihrer Begründung – so lange kommen sie ihrer Pflicht, Recht zu sprechen und Schutz zu gewähren, nicht nach.“