„Für die Bürger*innen in Nienberge ist es keine gute Entscheidung. Und auch keine gute Entscheidung für Lärm- und Umweltschutz in Münsters Nordwesten“, macht GAL-Ratsherr Carsten Peters deutlich: „Zunächst bauen die Bürger*innen mit eigenem Geld einen Lärmschutzwall, um sich vor gesundheitsschädlichen Lärmbelastungen zu schützen, auch in der Hoffnung, dass staatliche Maßnahmen ihnen helfen. In der Gerichtsverhandlung wird dann mit Verweis auf diesen privat finanzierten Lärmschutzwall von Seiten der Bezirksregierung und des Gerichts erklärt, dass nun weiterer Lärmschutz nicht erforderlich sein, da es dank des Lärmschutzwalls ruhiger geworden ist. Das ist zynisch – das Land macht sich hier einen schlanken Fuß auf Kosten der Bürger*innen.“ Bei einer Baumaßnahme, die mehr als 70 Millionen Euro verschlingt, langt es nicht einmal für Lärmschutz. Wir GRÜNE hatten den Ausbau der A 1 aus klima- gesundheitspolitischen und Lärmschutzgründen abgelehnt.“
Die Bezirksregierung hatte mitgeteilt, dass jüngst eine Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erfolgt ist, die die Forderungen der Bürger*innen abgelehnt hat. „So kann man mit den Bürgerinnen und Bürgern nicht umgehen, die sich für Lärm- und Umweltschutz engagieren! Wir werden weiterhin auf mehreren Ebenen prüfen, wie die Bürger*innenanliegen umgesetzt werden können.“