„Wenn Menschen Anspruch auf Leistung haben, muss deren lückenlose Auszahlung auch sichergestellt sein. Die Frage, welches einzelne Amt für die Gewährung zuständig ist, darf dabei keine Rolle spielen“, sind sich Harald Wölter und Sylvia Rietenberg von der GAL-Ratsfraktion einig. Deshalb sei im vergangenen Jahr auf Initiative der GRÜNEN gemeinsam mit der CDU eine neue Beratungsstelle beim Jobcenter eingerichtet worden, die dies sicherstellen soll.
Der jetzt vorgelegte erste Erfahrungsbericht legt dar, dass es bei den Leistungsberechtigten eine hohe Zufriedenheit und eine hohe Akzeptanz der Unterstützungsleistung gebe. Die Weiterzahlung der Grundsicherungsleistungen bis zur Auszahlung der vorrangigen Leistungen sei für die Menschen offensichtlich eine beruhigende „Botschaft“. Auch die Zufriedenheit bei den Mitarbeitenden sei sehr hoch: Ihre Arbeit werde wertgeschätzt, die Beratung könne ohne den Druck einer akuten finanziellen Notlage stattfinden.
Und schließlich würden auch die unabhängigen Sozialberatungsstellen der freien Träger mit einbezogen. Münster sei mit diesem Modell Vorbild auch für andere Kommunen und Kreise, so die GRÜNEN.
Zum Hintergrund: Häufiges Problem bei den Jobcentern war in der Vergangenheit, dass oft massive Zahlungslücken bei den Leistungsbezieher*innen entstanden sind, wenn beispielsweise die Hartz 4-Leistung eingestellt wurde und die Bewilligung anderer gesetzlich vorrangigen Leistungen noch nicht erfolgt war. Besonders oft ging es dabei um die Beantragung von vorrangigen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes von Kindern, wie beispielsweise Unterhaltsvorschussleistungen und Elterngeld.