Redebeitrag von Otto Reiners im Hauptausschuss 17.05.2017 zum TOP „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch im öffentlichen Personennahverkehr in Münster“:

  • Ja, wir müssen ungleiche Löhne im ÖPNV verhindern.
  • Ja, es sollte bei der Beschäftigung der Stadt Münster der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gelten.
  • Fakt ist aber auch, dass wir uns nicht gegen die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie stellen können.

  • Arbeitsminister Rainer Schmeltzer (SPD) hat die repräsentativen Tarifverträge für den Öffentlichen Personennahverkehr auf Schiene und Straße neu festgelegt. Grundlage der Festlegung ist das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) des Landes. Damit wollte Schmeltzer festlegen – ich zitiere – “ Die Vorgabe stellt sicher, dass der Wettbewerb um öffentliche Aufträge nicht über Lohnkosten ausgetragen wird. Keiner soll bei der Auftragsvergabe den kürzeren ziehen, weil er seine Leute nach Tarif bezahlt.“
  • Wann ist aber ein Tarifvertrag „repräsentativ“ ? Oder anderes gefragt sind die hier vorliegenden Tarifverträge repräsentativ? Ein Blick in die repräsentative Tarifverträge Verordnung genügt und damit ist festzuhalten, dass es sich hier bei allen Verträgen um repräsentative Tarifverträge handelt.
  • Offen bleibt, warum der SPD-Arbeitsminister den „Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ da nicht berücksichtigt.

Komme ich zur Bundesebene

  • Auch auf Bundesebene hat die SPD bzw. deren verkehrspolitische Sprecher Sören Bartol versucht, über das Personenbeförderungsgesetz die Berücksichtigung von sozialen Standards zu implemtieren. Leider ohne Erfolg, dank des Koaliationspartners.