Restmüllbehälter„Das Land hat der Stadt Münster und den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster AWM jetzt attestiert, dass die angestrebte  Kooperation mit der niederländischen TWENCE B.V. gesetzliche Vorgaben einhält und dass die Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg auch nicht gegen den Abfallwirtschaftsplan für NRW verstößt“, berichtet GAL-Ratsherr Gerhard Joksch, Mitglied des Betriebsausschusses der AWM. Grundlage seiner Meldung ist die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Henning Höne. Dieser hatte der Stadt bzw. den AWM in der Anfrage unterstellt, unzulässigen Mülltourismus zu betreiben, offenkundig inspiriert von seinem Parteifreund Ratsherrn Hans Varnhagen, ebenfalls Mitglied des Betriebsausschusses der AWM.
Auch der von der FDP erhobene Vorwurf, die AWM handelten auf Kosten des Gebührenzahlers, sei  durch die Stellungnahme der Landesregierung widerlegt, erklärt Joksch. Die Landesregierung verweise auf eine Entscheidung der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, die Beschwerden eines Mitbewerbers gegen die Zusammenarbeit von AWM und TWENCE B.V. zurückgewiesen hat. „Der war nämlich teurer als TWENCE B.V., deshalb spart die Zusammenarbeit mit den niederländischen Kollegen den Menschen in Münster bares Geld“, berichtet Joksch.
Anlage
Antwort auf die Kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten: MMD16-14962