Am 31.8.2016 hat der Rat die Annahme des erfolgreichen Bürgerbegehrens abgelehnt. Am 6. November kommt es nun zum Bürgerentscheid über verkaufsoffene Sonntage. Wie stehen wir Grüne dazu?
In den vergangenen Jahren haben wir Grüne die beantragten verkaufsoffenen Sonntage für die Außenstadtteile wie Hiltrup, Kinderhaus und Handorf mitgetragen, um den inhabergeführten Handel zu unterstützen. Die verkaufsoffenen Sonntage im Advent wurden von uns Grünen aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. So fielen Entscheidungen des Rates zu den verkaufsoffenen Sonntagen, teilweise in geheimer Abstimmung, meistens knapp aus. In 2015 wurde z.B. der verkaufsoffene Adventssonntag erst durch Stimmen aus der SPD-Ratsfraktion möglich, die diesen im Folgejahr dann wieder geschlossen ablehnte
In der Bündnisvereinbarung mit der CDU im Frühjahr 2016 haben wir dem Wunsch der CDU nachgegeben und im Mai 2016 die Vorlage mit weiteren verkaufsoffenen Sonntagen mitgetragen. Dafür konnten wir im Rahmen der Bündnisvereinbarung zahlreiche Grüne Forderungen festschreiben, die nun in den kommenden Jahren umgesetzt werden.
Wie geht es nun weiter?
Nach der Ratsentscheidung können nun die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden, ob die Läden geöffnet werden sollen oder nicht. Dies halten wir als basisdemokratische Partei für den richtigen Weg. Die Argumente pro und contra können nun im Vorfeld des Entscheids kontrovers diskutiert werden und die Betroffenen zu Wort kommen.
Und die Kosten?
Der Bürgerentscheid kostet ca. 342.000 Euro. Das ist in der Tat viel Geld. Aber Demokratie und Wahlfreiheit kosten Geld. In den vergangenen Jahren sind kontroverse politische Entscheidungen des Rates mehrmals durch einen Bürgerentscheid korrigiert worden. So wurden die Teilprivatisierung der Stadtwerke (2002) und der Bau einer Musikhalle auf dem Schlossplatz (2008) mit grüner Unterstützung abgelehnt.
Und die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte?
CDU und Grüne haben in ihrer Bündnisvereinbarung betont, dass verkaufsoffene Sonntage gemäß den Regelungen des Ladenschlussgesetzes NRW unterstützt werden. Werden die bislang beschlossenen – und sei es nur teilweise – von den Verwaltungsgerichten aufgehoben, macht dies deutlich, dass sie wohl nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben standen. Hier erwarten wir, dass die Verwaltung künftig Vorlagen erstellt, die rechtskonform sind und einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Dieser Beitrag erscheint auch in der nächsten Ausgabe von rat.konkret.