Münster braucht aus Sicht der GRÜNEN eine Benennungsrechtssatzung. Diese solle sicherstellen, dass Haushalte mit dringendem Wohnraumversorgungsbedarf wie auch Wohnungsnotfälle angesichts des überhitzten Münsteraner Wohnungsmarktes überhaupt noch Aussicht auf eine Wohnung haben.
GAL-Ratsherr Jörn Möltgen verdeutlicht, wer davon profitieren wird:  „Haushalte mit dringendem Wohnungsbedarf sind z.B. junge Ehepaare mit Kindern, Senioren mit Behinderungen oder Haushalte mit besonders schlechten Wohnverhältnissen (Schimmel und Feuchtigkeit in den Wohnräumen). In die Kategorie Wohnungsnotfälle werden alleinerziehende Frauen im Frauenhaus, Flüchtlinge und  ältere Menschen, die nach einem Klinikaufenthalt aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen nicht mehr in ihrer Wohnung mit Barrieren leben können, eingestuft.“ Hier könne die Satzung der Stadt helfen, diese Menschen mit Wohnraum zu versorgen.
Im Übrigen verweist Möltgen darauf, dass die Bestimmungen der Satzung dann griffen, wenn mit den Eigentümern der mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen keine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden konnte. Und eins ist Möltgen sehr wichtig: „Münster braucht mehr Wohnungen. Hier sind die Stadt, die Verantwortlichen in Politik, Verwaltung und Wohnungswirtschaft in der Pflicht, dem Wohnungsmangel abzuhelfen.“