„Die Entscheidung des BVG zum Ausbau der B 51 ist ausdrücklich zu begrüßen. So ist es nun möglich die berechtigten Anliegen der Bürger*innen für Lärmschutz und Emissionsreduzierung zu berücksichtigen. Für die Planer der B 51 ist diese Entscheidung eine schallende Ohrfeige, die zum Umdenken zwingen muss“, so GAL-Ratsherr Carsten Peters, verkehrspolitischer Sprecher seiner Fraktion.
Auch für das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) ist diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht (BVG) kein Ruhmesblatt, im Gegenteil. „Das OVG ist in der mündlichen Verhandlung über die berechtigen Einwände der Bürgerinitiative Mauritz und ihrer Rechtsvertreter einfach hinweggegangen, ohne die Belastungen für die Anwohner*innen durch fehlenden Lärmschutz sachgerecht zu prüfen. Wir erwarten nun ein Umdenken und die Umsetzung eines tatsächlichen Lärmschutzes für die Anwohner*innen“, so Peters.