„Auch wenn das OVG vorbereitende bauliche Maßnahmen an der B 51 nicht für unzulässig hat, bedeutet dies nicht, dass diese auch jetzt umgesetzt werden müssen,“ stellt GAL-Ratsherr Carsten Peters angesichts der jüngsten Berichte vom Vorgehen von Straßen NRW an der B 51 fest. „Die Beteiligten täten gut daran, die Entscheidung des OVG abzuwarten, bevor Fakten geschaffen werden!“
Die Befürworter der Ausbauplanungen sollten sich mit ihrer rechtlichen Position nicht zu sicher sein: „Die Rechtsprechung zu Großprojekten hat in den letzten Jahrzehnten erfreuliche Änderungen erfahren, zumal, wenn es um den Lärmschutz von AnwohnerInnen geht.“
Die Grünen erinnern in diesem Zusammenhang an das Vorgehen der Stadt Münster in den 90er Jahren in Erwartung des ECE-Centers samt neuem Stadion an der Hammer Straße: Dort wurden im Vorgriff auf die Planungen zwei Häuser mit 20 Wohnungen abgerissen. Das städtische Vermögen war fort und der Wohnraum auch. Heute herrscht Einigkeit darüber, dass es gut für Münster ist, dass dieses Großprojekt nicht umgesetzt wurde.