Bis vor drei Jahren hatte die Verwaltung umfangreiche Arbeiten und Erhebungen durchgeführt, um auch für Münster endlich einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Seit 2012 ruhen die Aktivitäten allerdings. Dabei sind die Empfehlungen bekannt, sie müssten nur noch dem Rat vorgelegt, beschlossen und dann umgesetzt werden.
„Die Maßnahmen müssen endlich auf den Weg gebracht werden“, erwartet Ratsherr Carsten Peters endlich Taten statt Worte. „Vor allem müssen die im Lärmschutzgutachten vorgeschlagenen Maßnahmen endlich zur Umsetzung gelangen, um die Bürgerinnen und Bürger wirksam vor Lärm zu schützen und so deren Gesundheit und Lebensqualität deutlich zu verbessern. Die Empfehlungen des Lärmaktionsplanes, durch Temporeduzierung des Kfz-Verkehrs und bessere Förderung des Radverkehrs die Lärmimmissionen abzusenken, begrüßen wir ausdrücklich. Ebenso wie das grundsätzliche Ziel so zugleich die Feinstaubbelastung zu senken“, so Peters, der ein Verwaltungshandeln seit nunmehr drei Jahren vermisst.
„Mit der gebotenen Nachdrücklichkeit möchten wir nun wissen, wann die betroffenen Bürger*innen mit einer Besserung ihrer Situation rechnen können bzw. wann die Verwaltung gedenkt die seit langem im Planungsstadium befindlichen Maßnahmen dem Rat und seinen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen“, macht Peters deutlich: „Zu tun bleibt viel!“.
Im gleichen Zusammenhang erinnert Peters an ein ebenfalls aus dem Jahr 2012 stammendes Schreiben hinsichtlich der Umsetzung von Tempo 30 in der Innenstadt. Dort heißt es:
Die Verwaltung bereitet die in der Ordnungsgemeinschaft Verkehrsunfallprävention vorgestellten Überlegungen zur Einführung eines Tempolimits von 30km/h und auf gut ausgebauten Straßen von 50 km/h auf und stellt dar, welche Konsequenzen hieraus erwachsen.
Konkret ist zu prüfen:

  1. Welche Straßen des Stadtgebietes sind hier einzubeziehen?
  2. Welche Konsequenzen hat eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit für den motorisierten Individualverkehr und den ÖPNV?
  3. In welchem Umfang lässt sich eine weitere Reduzierung der Verkehrsunfallzahlen dadurch erreichen?
  4. An welchen Stellen kann durch Tempo 30 km/h der Verkehrslärm wirksam gesenkt werden?

Diese Überlegungen sind der Politik zeitnah vorzulegen.