Die Grünen stellen zum baulichen Zustand der aus ihrer Sicht zu erhaltenden OSMO-Halle 3 a, der über das Hafenbecken kragenden Halle bis zum Hafenweg, folgendes fest:
Bei der OSMO-Halle 3 a handelt es sich um einen Bau mit einer Stahlfachwerkkonstruktion als Dachkonstruktion. Die Binderkonstruktion ruht auf Stahlbetonstützen mit Ausfachungen aus Ziegelmauerwerk. In dieser Halle gibt es keine Holzfachwerkträger, keine Holzbinder und keine Holzstützen.
Dr. Ing. H. Bökamp kommt in seiner gutachterlichen Stellungnahme zur Halle 3a zu folgender Aussage: „Die tragende Stahlfachwerkkonstruktion weist keine standsicherheitsrelevanten Beeinträchtigungen auf“. Weiter schreibt Bökamp:
„ Im Stützenbereich sind Betonabplatzungen sichtbar. Aufgrund ggf. möglicher Umlagerungen der Stützen in benachbarte Bereiche ist hier keine akute Einsturzgefahr der gesamten Halle gegeben.“
Konsens mit dem Gutachter besteht darin, dass das das Dach erneuert und neu eingedeckt werden muss. Dies versteht sich jedoch von selbst, da die Dachplatten aus Asbestzementplatten bestehen und ohnehin abgetragen werden müssen.
Grundsätzlich gilt: Die aus Sicht der Grünen wichtige Halle 3a zeigt kein statisch sicherheitsrelevanten Probleme auf. Die Halle lässt sich sehr gut in eine Neuplanung des Areals als fester Bestandteil einbauen und erhalten. In diesem Zusammenhang ist dann – abhängig von der zukünftigen Nutzung – die Bestandsstatik an die neue Nutzung anzupassen. Ein Betriebs- bzw. Nutzungskonzept lässt sich ohnehin erst erstellen, wenn feststeht und gesichert ist, dass diese Halle bleibt.
In der gutachterlichen Stellungnahme wird seitens Dr. Ing. H. Bökamp hallenbezogen eine Einschätzung gegeben. Die Einschätzung reicht von „akut einsturzgefährdet“ bis zu „standsicher“. Die mangelnde Bereitschaft der Abrissbefürworter, die gutachterliche Stellungnahme, die fachlich nicht zu beanstanden ist, differenziert zu lesen und die bewusst falsche Zuordnung von maroden Holzbauteilen zu der Halle 3a, sollen die Forderung der Grünen und vieler Bürger der Stadt desavouieren, Teile der Osmo-Hallen als Industriedenkmal zu erhalten. Es gibt keine sachlichen und fachlichen Gründe die einem Erhalt von Teilen der Osmo-Hallen entgegenstehen.