„Es ist schon einigermaßen verwunderlich, dass wir selbst die Hintergründe der Grundstückgeschäfte rund um die Eissporthalle recherchieren müssen und die Verwaltung erst auf unsere Hinweise einräumt, dass eigentlich der Betrieb per Grundbuchklausel bis 2029 zugesichert war.“ Erst so hätten die Fraktionen erfahren, dass der Stadt bei vorzeitigem Ausstieg eine nicht unerhebliche Schadensersatzzahlung zusteht. Auch musste die Verwaltung einräumen, dass seinerzeit das Areal der Eissporthalle zu einem herabgesetzten Preis verkauft wurde, weil man ein solches Freizeitangebot aus sportpolitischen Gründen ermöglichen wollte.
„Gegen eine Wohnbebauung für Studierende an der Stelle der Eissporthalle ist im Prinzip gar nichts einzuwenden, erläutert Kattentidt: „Es war wohl so, dass die Eissporthalle nicht wirtschaftlich zu betreiben war. Natürlich kann man niemanden in den Ruin zwingen. Aber die Verwaltung hätte wegen ihrer vertraglichen Verwicklung den Finanz- und Sportausschuss rechtzeitig und umfassend informieren sollen! Wie sollen wir sonst zu einer vernünftigen Beurteilung der Sachlage kommen und den enttäuschten Fans der Eissporthalle eine aufklärende Antwort geben?“, fragt Kattentidt.