„Dass neben der Stiftung „Mitmachkinder” auch die Lernwerkstätten der schulpsychologischen Beratungsstelle mit einer ansehnlichen Spende der Westfalen AG bedacht wurden, finde ich toll. Die Lernwerkstätten leisten wertvolle Arbeit, indem sie Kinder mit Schwierigkeiten in den Bereichen Lesen, Rechtschreiben und Rechnen unterstützen. Mangels ausreichender Finanzierung durch die Stadt sind sie derzeit auf Spenden angewiesen”, freut sich GAL-Ratsfrau Jutta Möllers über die unverhoffte Unterstützung der Lernwerkstätten-Arbeit.
Aus grüner Sicht sei die Sicherstellung eines flächendeckenden Angebots von Lernwerkstätten allerdings eine Aufgabe, die dauerhaft aus dem städtischen Haushalt finanziert werden müsse. „Daher würde ich mich freuen, wenn wir hier parteiübergreifend an einem Strang ziehen. Denn durch eine frühzeitige Unterstützung bleibt den Kindern und Jugendlichen eine hoch belastete Schulzeit und in der Folge Schwierigkeiten beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf erspart”, so Möllers abschließend.
Zum Hintergrund:
Bei Kindern mit gravierenden Schwierigkeiten in den Bereichen Lesen, Rechtschreiben und Rechnen, die keine frühzeitige und wirksame Unterstützung erhalten, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sie später keinen oder keinen ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss schaffen. Weitere sog. Sekundärsymptomatiken wie emotionale Auffälligkeiten und Verhaltensauffälligkeiten (niedriges Selbstwertgefühl, Schulangst oder Aggressivität etc.) können auftreten, die dann mit psychologischer/ therapeutischer Unterstützung oder anderer kostenintensiven Hilfen zu bewältigen sind.
In Münster werden zurzeit vier Grundschulen und eine Hauptschule mit dem Angebot der Lernwerkstatt versorgt. Weitere 15 Schulen haben laut dem Bericht der schulpsychologischen Beratungsstelle (vom 20.09.2011) Bedarf und Interesse an der Implementierung und Begleitung einer schuleigenen Lernwerkstatt angemeldet.
Darüber hinaus gibt es kostenpflichtige Angebote freier Anbieter in der Stadt Münster, die sich jedoch viele Eltern nicht leisten können. Gerade für diese Kinder und Jugendlichen wurde die Lernwerkstatt entwickelt. Laut Vorlage V/0667/2010 liegt der Bedarf in Münster nach vorsichtiger Schätzung bei 600 Schülerinnen und Schüler.
Durch die Haushaltskonsolidierungsprozesse der letzten Jahre ist die Zahl der versorgten Kinder und Jugendlichen seit 2007 erschreckend rückläufig.
Den tatsächlichen Bedarf konnte das Angebot der Lernwerkstatt bisher noch nie abdecken, da es chronisch unterfinanziert ist. So erklären sich dann auch lange Wartezeiten von 1 bis 3 Jahren. Einige Familien wählen den Weg über den § 35a SGB VIII, um eine Finanzierung hinzubekommen, was eine Diagnostik und Begutachtung „seelisch behindert” oder „von einer seelischen Behinderung bedroht” beinhaltet.
Zum Hintergrund:
Bei Kindern mit gravierenden Schwierigkeiten in den Bereichen Lesen, Rechtschreiben und Rechnen, die keine frühzeitige und wirksame Unterstützung erhalten, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sie später keinen oder keinen ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss schaffen. Weitere sog. Sekundärsymptomatiken wie emotionale Auffälligkeiten und Verhaltensauffälligkeiten (niedriges Selbstwertgefühl, Schulangst oder Aggressivität etc.) können auftreten, die dann mit psychologischer/ therapeutischer Unterstützung oder anderer kostenintensiven Hilfen zu bewältigen sind.
In Münster werden zurzeit vier Grundschulen und eine Hauptschule mit dem Angebot der Lernwerkstatt versorgt. Weitere 15 Schulen haben laut dem Bericht der schulpsychologischen Beratungsstelle (vom 20.09.2011) Bedarf und Interesse an der Implementierung und Begleitung einer schuleigenen Lernwerkstatt angemeldet.
Darüber hinaus gibt es kostenpflichtige Angebote freier Anbieter in der Stadt Münster, die sich jedoch viele Eltern nicht leisten können. Gerade für diese Kinder und Jugendlichen wurde die Lernwerkstatt entwickelt. Laut Vorlage V/0667/2010 liegt der Bedarf in Münster nach vorsichtiger Schätzung bei 600 Schülerinnen und Schüler.
Durch die Haushaltskonsolidierungsprozesse der letzten Jahre ist die Zahl der versorgten Kinder und Jugendlichen seit 2007 erschreckend rückläufig.
Den tatsächlichen Bedarf konnte das Angebot der Lernwerkstatt bisher noch nie abdecken, da es chronisch unterfinanziert ist. So erklären sich dann auch lange Wartezeiten von 1 bis 3 Jahren. Einige Familien wählen den Weg über den § 35a SGB VIII, um eine Finanzierung hinzubekommen, was eine Diagnostik und Begutachtung „seelisch behindert” oder „von einer seelischen Behinderung bedroht” beinhaltet.