Hense verweist in diesem Zusammenhang auch auf die von GAL-Ratskollege Gerhard Joksch ins Gespräch gebrachte Einbahnregelung für den Kanalabschnitt zwischen Schleuse und Umgehungsstraßenbrücke. „Mit der jüngsten Absage der Einbahnlösung macht es sich das Wasser- und Schifffahrtsamt sehr bequem, frei nach dem Motto: Einmal festgelegt, immer festgelegt. Dennoch spreche viel für eine ernsthafte Prüfung der Einbahnmöglichkeit seitens aller Beteiligten vor Beginn der Baumaßnahmen. „Zumal den Zuständigen in Berlin eigentlich klar sein müsste, dass man sich eine Menge Geld und Ärger sparen könnte, wenn man auf die Verbreiterung auf diesem Streckenabschnitt verzichten würde.