Es sei nämlich so, die Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, sich das Schülerticket nicht leisten können, da sie den vorgesehenen Eigenanteil nicht aufbringen können. Möllers: „Diese Familien erhalten einen stark reduzierten Regelsatz gegenüber den SGB II- und SGB XII-Leistungsbezieherinnen und -bezieher. Mobilität ist darin gar nicht vorgesehen. Die 0-6 jährigen Kinder erhalten gerade einmal 4,47 Euro am Tag für alles, was das Leben erfordert (Essen, Trinken, Kleidung, Spielzeug, Pflege, Pampers etc.), bei den 7-13jährigen liegt der Betrag bei unter 6 Euro. Das verdeutlicht, warum unser Ratsantrag umgesetzt werden sollte.