„Diese Einschätzung teilen wir und es ist gut, dass die ökonomisch und ökologisch unsinnige Verlängerung der Start- und Landebahn gestoppt worden ist. Die Grünen werden das ausführliche schriftliche Urteil sorgfältig auswerten. „Das Planergänzungsverfahren sollte genutzt werden, sich von unrealistischen Utopien zu verabschieden und die tatsächlichen wirtschaftlichen Potenziale in den Blick zu nehmen. Hierüber sollte auch öffentlich – und das wird höchste Zeit – diskutiert werden.Das OVG hat mit seinem Urteil der Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen den Planfest­stellungsbeschluss weitgehend stattgegeben. Die Begründung des Gerichts, dass kein Überwiegen der öffentlichen Interessen festgestellt werden kann, ist schlüssig. Das bestätigt schwarz auf weiß: Weil vor dem Hintergrund der in mehreren Gutachten prognostizierten Passagierzahlen für den Flughafen nur eine geringe Wahrscheinlichkeit bestehe, dass dort tatsächlich in Zukunft Interkontinentalverkehr in relevantem Umfang etab­liert werden könne. Auch die Naturschutzinteressen sind falsch eingeschätzt worden.