„Für die Unterzeichner des Schreibens, so der Grüne Otto Reiners, „ist die auf Bundesebene im Koalitionsvertrag vorgesehene ‚getrennte Aufgabenwahrnehmung‘ mit vielen Nachteilen sowohl für die derzeitigen Kooperationspartner als auch für die Betroffenen verbunden. Eine Umsetzung der getrennten Aufgabenwahrnehmung müsse deshalb aus Sicht der unterzeichnenden Fraktionen verhindert werden. Denn dies bedeute, dass die Betroffenen sich in Zukunft wieder an zwei unabhängige Stellen wenden müssten, zwei Bescheide bekämen und der bürokratische Aufwand in der Verwaltung wieder deutlich ansteige. Reiners: „Die Fraktionen appellieren deshalb an Ministerin von der Leyen und Minister Laumann sich dafür einzusetzen, den Fortbestand der bisherigen Regelung durch eine Verfassungsänderung auf Bundesebene zu ermöglichen. Sollte es zu dieser Verfassungsänderung nicht kommen, muss sichergestellt werden, dass Münster wie die umliegenden Kreise „Optionskommune wird. Bei diesen liege die Zuständigkeit ausschließlich in einer Hand, in der der Kommune.