Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:1. Im sogenannten „Vorbehaltsnetz wird im gesamten bebauten Stadtgebiet eine Höchstgeschwindigkeit von 50km/h festgesetzt. Ausnahmen wie an der Weseler Straße oder am Ring werden umgehend aufgehoben.2. Die Verwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken (ÖPNV-Abstimmung) ein Umsetzungskonzept für eine flächendeckende T30-Regelung im gesamten untergeordneten Straßennetz. Neben Prognosen für die Verkehrssicherheit sollen hierzu auch Aussagen über zu erwartende Lärmreduktionen und CO2-Einsparungen getroffen werden.BegründungMit dem Schlussbericht zur „Verbesserung der Verkehrssicherheit in Münster wurde die „gefahrene Geschwindigkeit als eine wichtige Unfallursache identifiziert, da sie häufig nicht im Einklang mit der straßenräumlichen Gestaltung oder dem Verkehrsaufkommen steht. In der Vergangenheit wurden in Münster im sogenannten „Vorbehaltsnetz zahlreiche Ausnahmen von der 50km/h-Regelung erlassen. Geschwindigkeitsmessungen legen den Schluss nahe, dass dies auch eine Ursache für Geschwindigkeitsübertretungen auch in den T50-Bereichen ist. Um die Verkehrssicherheit kurzfristig und ohne kostenintensive (Bau-)Maßnahmen zu erhöhen, muss das Geschwindigkeitsniveau im gesamten Stadtgebiet reduziert werden. Daher gilt es eine einheitliche Höchstgeschwindigkeit auf den Hauptverkehrsachsen festzusetzen, aber auch eine Geschwindigkeitsreduzierung im untergeordneten Straßennetz zu erreichen. Laut Gutachten nimmt bei T 30 die Zahl der Unfälle um rund 15 bis 20 Prozent ab, die Zahl der verletzten Personen geht um 30 bis 50 Prozent zurück. (Quelle: Th. Koy; IVT ETH Zürich: Auswirkungen von Zonensignalisationen (Tempo 30) in Wohngebieten auf die Verkehrssicherheit)].gez. Jörn Möltgen
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