Juni

LWL soll Inklusionsbeirat zur politischen Partizipation einrichten

CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im LWL haben mit Beschluss des Landschaftsausschusses den LWL beauftragt, bis zur Landschaftsversammlung im Oktober 2021 die Grundlagen für die Einrichtung eines Inklusionsbeirates in teilhabender Zusammenarbeit mit den Behindertenselbstorganisationen zu erarbeiten. Das Ziel ist, im Oktober 2021 eine entsprechende Satzung zu verabschieden und noch in diesem Herbst die Beratungen dieses neuen Beirates aufzunehmen.

„Der Inklusionsbeirat soll die Arbeit des LWL begleiten und verbessern. Dazu ist es unbedingt notwendig, dass betroffene Menschen direkte Impulse in die politische Arbeit geben können, ohne dass sich ihre Anliegen in einem zu langen Prozess auf dem Weg zum Gremium verlieren“, erklärt Karen Haltaufderheide, Fraktionssprecherin sowie sozialpolitische Sprecherin der grünen Fraktion.
Der Antrag sieht deshalb vor, dass nach zwei Jahren eine Evaluation der Arbeit des Inklusionsbeirates unter Beteiligung der Behindertenselbstorganisationen stattfindet. Anhand der Evaluation soll geprüft werden, ob Weiterentwicklungsbedarfe bestehen.

Gemeinsamer Antrag soll Transformation zur klimaneutralen und inklusiven digitalen Infrastruktur flankieren

Die Umsetzung der Klimaziele des LWL spielt auch in der digitalen Infrastruktur eine bedeutende Rolle. Deshalb haben CDU und GRÜNE einen gemeinsamen Antrag eingebracht, der den Transformationsprozess zu einer klimaneutralen, digitalen Infrastruktur unterstützen soll.

“Der LWL hat sich auf den Weg begeben, seine Aufgaben und Leistungen zu digitalisieren. Dabei soll der Mensch im Mittelpunkt stehen. Die Menschen, für die der LWL Dienste und Hilfen leistet, aber auch die eigenen Mitarbeitenden, die künftig mit digitaler Unterstützung die Arbeit ausführen werden. Einfacher und zielgerichteter in der Abwicklung, aber auch von höherer Qualität sollen die neuen Dienste sein. Die digitalen Helfenden sind Werkzeuge, aber kein Selbstzweck. Sie sollen in aller erster Linien den Menschen dienen”, ergänzt Karen Haltaufderheide, Fraktionssprecherin und sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN sowie Mitglied im Ausschuss für Digitalisierung und IT.

Über das Verwaltungshandeln hinaus soll digitale Technik Personal z.B. in der Pflege entlasten und über Assistenzsysteme die Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken. Der LWL soll in Kooperation mit den Leistungserbringern und Herstellern Modelle zur Umsetzung entwickeln. Das Gebot der Unterstützung selbstbestimmter Teilhabe macht auch vor der digitalen Welt nicht halt. Menschen mit Unterstützungsbedarf dürfen dort nicht ausgeschlossen sein. Deshalb soll der LWL im Rahmen seiner Digitalisierungsstrategie auch untersuchen, wie für Menschen mit Behinderung der Zugang zum Internet und die Befähigung zur Nutzung gewährleistet werden kann. Zudem sollen auch Möglichkeiten besserer digitaler Kommunikation im Jugendhilfebereich eruiert werden.

Die Verwaltung soll die erforderlichen Maßnahmen in eine zeitliche Abfolge bringen und in einem Fahrplan darstellen, damit Politik den aktuellen Stand der Projekte und der Planungen zeitlich überblicken kann. “Wir stehen hinter der Digitalisierungsstrategie des LWL und möchten den Prozess unterstützen und mitgestalten”, so die fachpolitischen Sprecher ihrer Fraktionen im Ausschuss für Digitalisierung und IT, Johannes Winkel (CDU) und Wolfgang Gurowietz (GRÜNE).

Mai

IDAHOBIT & Diversity-Tag
Bündnis 90/DIE GRÜNEN im LWL begrüßen, dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe gleich zwei Mal Flagge für Vielfalt zeigt: Anlässlich des “Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie” sowie des morgigen “Deutschen Diversity-Tages” hisste der Kommunalverband an beiden Tagen erstmals eine Regenbogenflagge vor seinem Haupthaus in Münster.

„Als Kommunalverband setzt sich der LWL nicht nur im sozialen Bereich für gleichwertige Lebensverhältnisse und Qualitätsstandards für die Menschen in der Region ein. Das mit dem Hissen der Regenbogenflagge sichtbar zu machen, begrüßen wir sehr“, so Fraktionssprecherin Karen Haltaufderheide.

„Dass der Kommunalverband Menschen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Identität beschäftigt und die Einstellung von Menschen mit Behinderung fördert, sehen wir GRÜNEN im LWL als wichtige Vorbildfunktion für die Gesellschaft“, ergänzt Fraktionssprecherin Martina Müller.

In Westfalen-Lippe leben nach Angaben des LWL Menschen aus rund 170 Nationalitäten – Frauen und Männer, Junge und Alte, Menschen mit Behinderung und ohne, Menschen verschiedener Religionen sowie unterschiedlicher sexueller Orientierung und Identität.

Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik
Bei Geld-, Finanz- und Kapitalanlagen des LWL, seiner Tochterunternehmen und Stiftungen, an denen der LWL beteiligt ist, ist auch das Kriterium der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.
Alle bestehenden Geld-, Finanz- und Kapitalanlagen sollen vor diesem Hintergrund entsprechend überprüft werden und ggf. – sofern die Anlagebedingungen nicht erfüllt sind – bis spätestens zum 31.12.2022 umgeschichtet werden. Als Nachhaltigkeitsmaßstab sind international anerkannte auf den ESG-Kriterien basierende Bewertungskriterien und die Anlagestrategie „Best-in-Class“ anzuwenden. Ergänzend wird eine grundsätzliche Negativliste mit ethischen und ökologischen Wertmaßstäben erarbeitet. Des Weiteren soll auch der Einsatz von Spezialfonds geprüft werden.
Die bestehenden Anlagerichtlinien sind entsprechend zu prüfen und ggfls. zu überarbeiten bzw. anzupassen.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat zur Erfüllung seiner Aufgaben eigenes Vermögen und Vermögen in Tochterunternehmen und Stiftungen gebildet, das nach allgemeinen Grundsätzen und verabschiedeten Anlagerichtlinien verwaltet wird. Zwischen den Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe besteht Einigkeit darüber, dass die Aspekte der Nachhaltigkeit in der Anlagestrategie des LWL und seiner Tochterunternehmen sowie seiner Stiftungen berücksichtigt werden sollen.
Zu den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit gehören insbesondere die sogenannten „ESG-Kriterien“, d.h. Umwelt, Soziales und Unternehmensführung als zu bewertende Faktoren eines Finanzinvests, die bei der Entscheidung über Geld- und Finanzanlagen mit einzubeziehen sind.
Die Fraktionen sind sich jedoch bewusst, dass neben den ESG-Kriterien auch das mit einer Vermögensanlage verbundene Risiko sowie die Rendite, ohne die die Aufgabenerfüllung nicht gesichert ist, berücksichtigt werden müssen. Diese Punkte können darüber hinaus in einem Konkurrenzverhältnis stehen.
Die bestehenden Anlagerichtlinien sollen daher unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen geprüft und ggfls. überarbeitet bzw. angepasst werden.
Alle neuen Anlageentscheidungen des LWL, seiner Tochterunternehmungen und Stiftungen, an denen der LWL beteiligt ist, sollen künftig auch die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Negativliste zu erarbeiten, die sich an ethischen und ökologischen Wertmaßstäben orientiert.
Alle bestehenden Geld-, Finanz- und Kapitalanlagen sollen vor diesem Hintergrund entsprechend überprüft werden und ggfls. – sofern die Anlagebedingungen nicht erfüllt sind – bis spätestens zum 31.12.2022 umgeschichtet werden. Als Nachhaltigkeitsmaßstab soll eine international anerkannte Bewertung dienen.