Für welche humanitären Werte stehen wir?
Wir wollen Fluchtursachen bekämpfen – nicht Geflüchtete. Darum treten wir für geregelte Verfahren ein, die fair und rechtstaatlich einwandfrei vonstattengehen. Die Praxis belegt, dass dies nicht immer der Fall ist. Das zeigen z. B. BAMF-(Schnell)-Verfahren, die eine hohe Fehleranfälligkeit aufweisen; Verwaltungsgerichtsprozesse, von denen etwa die Hälfte für die Geflüchteten erfolgreich enden, belegen dies eindrücklich.
In Münster haben wir uns immer dafür eingesetzt, humanitäre Spielräume zugunsten der Betroffenen zu nutzen und wir haben uns für die Einhaltung des Münster-Konsens stark gemacht. So haben wir uns für Resolutionen gegen Abschiebung nach Afghanistan ausgesprochen.
Kurz: Wir treten dafür ein, dass in Münster ein Klima des Verständnisses und des Miteinanders herrscht, dass Münster eine anerkannte Stadt der Zuflucht und der Vielfalt ist.
Warum lehnen wir eine ZAB ab?
Es geht hierbei nicht um die Frage, ob Abschiebungen legitim sind oder ob diese in Münster besser und humaner gestalten werden können, sondern ob die Stadt durch die Ansiedlung der ZAB in Münster den Politikansatz mitträgt, dass Abschiebungen stärker zentralisiert und somit nicht mehr hauptsächlich in kommunaler Verantwortung umgesetzt werden.
Geflüchtete sollen immer länger in oft fernab gelegenen Landesunterkünften – neue Regelungen sehen bis zu 24 Monate vor – festgehalten werden können (Geflüchtete aus den sogenannten “sicheren Herkunftsländern” sogar unbefristet). Die neu ausgerichteten ZABs sollen in ebendiesen Landesunterkünften Geflüchtete erst zur “freiwilligen” Ausreise anhalten, andernfalls die Abschiebung organisieren und durchsetzen – auch nach Afghanistan oder in andere Herkunftsländer, wo die Bedrohungslage bekannt ist. Das alles soll fernab von Anwälten und Gerichten stattfinden.
Die neue Landesregierung will für abgelehnte Geflüchtete sogar reine “Ausreisezentren” schaffen. Dies ist im Koalitionsvertrag so festgeschrieben und soll mittelfristig umgesetzt werden.
Die in vielen Kommunen in Ausländerbehörden neu entstehenden Stellen “Rückkehrmanagement”, die von den ZABs unterstützt werden sollen, lassen befürchten, dass zu Fragen des Zugangs zum Asyl- und Aufenthaltsrecht nicht ausreichend informiert und beraten werden wird. Dabei müsste bei jeder Ausreise die Gefährdungslage genau geprüft werden.