WK3OttoReinerswebMit einem Offenen Brief hat sich GAL-Fraktionssprecher Otto Reiners an den OB gewandt und ewinen Verfahrensvorschlag zur Zulässigkeitsprüfung von Bürgerbegehren gemacht. Anlass war das Verfahren beim Bürgerbegehren Gremmendorfer Weg. Der Wortlaut des Schreibens (hier im PDF-Format):
An den
Oberbürgermeister der Stadt Münster
Herrn Markus Lewe
Zulässigkeitsprüfung bei Bürgerbegehren
24.0.6.2016
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
lieber Markus,
die Durchführung von Bürgerbegehren, insbesondere die Prüfung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens und die Entscheidung des Rates darüber stehen stets im Fokus einer interessierten Öffentlichkeit. Dies zu Recht, schließlich eröffnet die Kommunalverfassung den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden.
Die entsprechende Regelung in der Gemeindeordnung sieht u.a. vor, dass die Verwaltung in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Bürgerinnen und Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich ist. Bei einem Bürgerbegehren steht aber stets der Rat selbst im Blickpunkt der Öffentlichkeit, weil er über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet.
Um hier auch nur den Anschein von Interessenkollisionen zu vermeiden, sollte nach unserer Auffassung für den Fall, dass nach Auffassung der Verwaltung externer Sachverstand zu Rate gezogen werden muss, ein Anwalt bzw. eine Kanzlei beauftragt werden, der bzw. die mit dem zu prüfenden Sachverhalt nicht befasst war. Diese Verfahrensweise soll dazu beitragen, Irritationen bei Bürger*innen zu verhindern.
Wir bitten um eine Rückmeldung, ob künftig so verfahren werden kann. Für eine Diskussion über unseren Vorschlag, zum Beispiel im Rahmen der nächsten Sitzung des Ältestenrates, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit vielen Grüßen
Otto Reiners
und Fraktion