Haushaltbegleitantrag Clemenskirche, beschlossen im Haupt- und Finanzausschuss am 03.12.2014
Der bestehende Nutzungs- und Überlassungsvertrag für die Clemenskirche wird fristgerecht gekündigt. Die Verwaltung wird parallel beauftragt, mit dem Bistum Münster in Verhandlungen einzutreten, ob und zu welchen Konditionen das Bistum die Kirche übernehmen kann und möchte. Für den Fall, dass das Bistum kein weiteres Nutzungsinteresse für kirchliche Zwecke hat, wird die Verwaltung beauftragt, dem Ausschuss über alternative Nutzungskonzepte zu berichten.
Ratsbeschluss vom 10.12.2014 zur Vorlage 779/2014 (Dominikanerkirche)
„…Die im Haushaltsplan veranschlagten Sanierungskosten für die Dominikanerkirche werden abgesetzt. Das Gebäude wird profaniert und – wie die Clemenskirche auch, die vorher noch dem Bistum zur weiteren Anmietung angeboten werden soll, zur Vermarktung durch Vermietung mit dem Ziel einer angemessenen Nutzung ausgeschrieben….“
Dazu hielt GAL-Ratsherr Gerhard Joksch am 10. Dezember2014 im Rat folgenden Redebeitrag:
Vorweg: Was passiert mit Kirchengebäuden, wenn die Amtskirche sie für die Seelsorge nicht mehr braucht oder wenn sie aus Kirchensteuern nicht mehr zu finanzieren sind? Sie werden profaniert und verkauft. Auch in Münster bereits vier Mal geschehen. Die Reaktion der Öffentlichkeit: Keine Kritik an der Kirche, sogar Lob für die gelungene Umwandlung von Gotteshäusern in einen Buchverlag, in eine Wohnsiedlung oder in eine Kita. Ach ja, als vor kurzem die Kapelle auf dem Grundstück des Klosters hinter der Raphaelsklinik dem Bagger des Investors zum Opfer fiel, war wenigstens öffentliches Unbehagen zu verspüren.
Was passiert der Dominikanerkirche, die jetzt verkauft werden soll? Wenn man bestimmten öffentlichen Reaktionen Glauben schenkt, dann droht mindestens ein gänzlich unsensibler Umbau zu einer x-beliebigen und vor allem schäbigen Kommerz-Nutzung, wahrscheinlich droht aber der Abriss und damit der vollständige und unwiederbringliche Verlust der historischen Substanz. Wie sonst wäre zu erklären, dass der OB angesichts der Verkaufsabsichten der Ratsmehrheit die Gefährdung der Stadtentwicklung beklagt und die CDU den Untergang des Abendlandes befürchtet.
Wie anders die Erwartungen, wenn die Kirche im Eigentum der Stadt bleiben und als Hauptwahlbüro mit Platz für das Stadtmodell hergerichtet werden kann. Was passiert der Kirche dann? Sie wird profaniert, sie wird im Inneren umgebaut und vor allem Barriere frei gestaltet, denn öffentliche Gebäude müssen nach den Vorschriften der BauO NRW barrierefrei sein. Damit die Kirche umgebaut werden kann, muss der Rat der Stadt zuvor eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilen, denn die Kirche ist denkmalgeschützt und jede Veränderung des Denkmals ist verboten, es sei denn die untere Denkmalbehörde kann hierfür eine Erlaubnis erteilen. Umbauten im äußeren wird der Rat dabei sicherlich nicht zustimmen, und Umbauten im Inneren dürfen das Kirchenschiff nicht zu einem Bürogebäude machen – Denkmalschutz geht vor.
Was passiert, wenn die Kirche an einen privaten Erwerber verkauft wird? Das gleiche! Die Kirche wird profaniert und vor Umbauten im Inneren wird ein denkmalrechtliches Erlaubnisverfahren durchgeführt – egal ob Hauptwahlbüro oder Kunstgalerie. Vor der öffentlichen Auslobung des Verkaufs wird der Rat zudem beschließen, welche der im Stadtzentrum bauplanungsrechtlich möglichen Kerngebietsnutzungen mit Rücksicht auf dem kulturellen und historischen Wert des Gebäudes und der Bedeutung des Ortes ausgeschlossen werden müssen – großflächige Gastronomie wie beispielsweise im benachbarten Stubengassenkomplex würde der Rat sicherlich ausschließen. Zur Sicherheit wird der Rat beschließen, dass diese Bedingungen als Auflage nicht nur in den Kaufvertrag einfließen, sondern auch als Belastungen in das Grundbuch – damit sie solange bestehen bleiben, wie das Gebäude besteht. Ferner wird er festlegen, dass die architektonischen und gestalterischen Qualitäten notwendiger Umbauten im Inneren der Kirche durch Wettbewerbsverfahren sichergestellt werden müssen. Bei alledem wird dem Rat klar sein, dass diese Bedingungen nicht ohne Einfluss auf den Kaufpreis bleiben können und er wird deshalb bei den Kriterien für den Zuschlag den zu erzielenden Preis weniger stark gewichten als die Qualität der neuen privaten Nutzung. Alles schon mehrfach geschehen und übliche Praxis.
Die, die jetzt lauthals über den drohenden Ausverkauf des städtischen Tafelsilbers oder den Verrat an der Stadtgeschichte lamentieren, wissen das übrigens alles ganz genau. Sie verschweigen ihr Wissen aber lieber, weil – wie soll man sich da noch öffentlich wirksam aufregen können?
Einen Unterschied bei städtischer Nutzung der Dominikanerkirche gibt es natürlich, das muss ich zugeben: Sie kostet die Stadt einmalig eine Mio. € für den Umbau und in der Folge jedes Jahr mehrere hunderttausend € für die Unterhaltung des Gebäudes. Das macht aber nix, wir haben’s ja!
Gerhard Joksch