Schwangere, die sich für einen Abbruch entscheiden, müssen die Möglichkeit haben, sich über den Eingriff zu informieren: In welche Praxis oder Klinik will ich gehen? Welche Abbruch-Methode funktioniert wie? Was passiert bei einem medikamentösen Abbruch? Wie läuft ein operativer Eingriff ab? Wie werde ich auf den Eingriff vorbereitet und welche Nachsorge gibt es?
Ärzt*innen, die auf diese Fragen Antworten geben und informieren wollen, werden in Deutschland vor Gericht gestellt und verurteilt, weil sie angeblich „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche machen. So steht es im § 219a Strafgesetzbuch.
Wir GRÜNEN wollen diese absurde Gesetzgebung schon lange abschaffen. Dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland noch immer kriminalisiert werden, ist ein Skandal. Dass auch Ärzt*innen, die ihrer beruflichen Pflicht nachkommen, über medizinische Eingriffe zu informieren, kriminalisiert werden, ist nicht länger hinnehmbar.
Wir solidarisieren uns mit allen mutigen Ärzt*innen, die sich diesem Gesetz und der Auslegung durch die Gerichte entgegenstellen.
Daher veröffentlichen wir hier – stellvertretend für unsere Solidarität mit allen diesen Ärzt*innen – die Informationen, die der Gynäkologe Delef Merchel aus Nottuln seinen Patient*innen laut Gerichtsurteil nicht als Flyer oder auf seiner Homepage zur Verfügung stellen darf: Download.
Für mehr Informationen zu seinem Fall empfehlen wir euch die Berichterstattung der taz.