Erfunden wurde die Sozialgerechte Bodennutzung vor mehr als 20 Jahren in München. Lebhaft diskutiert wurde in München bei einer Veranstaltung des Sozialpolitischen Forums jedoch die Frage, ob München von dem Modell der Sozialgerechten Bodennutzung Münster lernen kann. Gerhard Joksch, grüner Bürgermeister in der westfälischen Großstadt, erläuterte auf Einladung des Forums die Münsteraner Variante der sozial gerechten Bodennutzung und ihre Besonderheiten.
Beispielsweise werde das Münsteraner Modell auch im sog. “Außenbereich” angewendet. Private Investoren, die dort Wohnungen bauen wollen, brauchen dafür einen Bebauungsplan. Die Stadt macht die Aufstellung des Plans davon abhängig, dass der Investor 50 % der geplanten Baufläche an die Stadt zum Einstandspreis verkauft. Nur dann stellt der Rat einen Bebauungsplan auf. Auf bis zu 60 % der erworbenen Flächen lässt die Stadt dann öffentlich geförderte Wohnungen errichten. Sie sorgt so für preiswerte Wohnungen, denn die öffentliche Förderung ist gleichbedeutend mit einer Mietobergrenze von 7,40 €/qm Wohnfläche. Die Münchener Grünen wollen bei der Kommunalwahl erreichen, dass diese Regel auch in München zur Anwendung kommt.
Grundsätzlich waren sich die rd. 40 Diskussionsteilnehmer*innen in München einig bei den Zielsetzungen kommunaler Wohnungspolitik. Joksch dazu: “Angesichts der versagenden Wohnungsmärkte ist es vordringliche Aufgabe unserer Städte, möglichst viele preiswerte Mietwohnungen zu bauen. Notwendig ist es ebenso, Bauinvestoren an den hohen Aufwendungen wachsender Städte für neue Schulen, Kindergärten und die Infrastruktur zu beteiligen. Die sozial gerechte Bodennutzung ist für beide Ziele das augenblicklich einzig wirksame Instrument.”
Angesichts des derzeit in München stattfindenden Wahlkampfes für den Stadtrat gab es natürlich auch einen Ausblick auf grundsätzliche grüne Forderungen zur Verbesserung des Bodenrechts. “Wir waren uns einig, dass die durch Bauleitplanung ausgelöste enorme Steigerung der Bodenwerte endlich den Städten und ihren Bürger*innen zugutekommen muss – ein Planungswertausgleich, den die Grundstückseigentümer an die Gemeinden leisten müssen, ist längst überfällig “, erläutert Joksch dazu.