Die Stadtverwaltung verschickt in diesen Tagen die Grundsteuer-Bescheide. Auch wenn die Steuer-Belastung der Bürgerinnen und Bürger insgesamt und in der Summe nicht steigt, muss doch in einigen Vierteln deutlich mehr bezahlt werden.

Dazu erklärt Albert Wenzel, finanzpolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion:

„Ich kann verstehen, wenn sich einige über eine höhere Grundsteuerlast ärgern. Fakt ist aber: Da die Stadt insgesamt keinen Cent mehr als 2024 einnehmen wird, steht jeder Belastung auch eine Entlastung anderswo gegenüber – etwa bei Bewohnerinnen von Mietwohnungen oder in Vierteln, in denen die Bodenpreise nicht so stark gestiegen sind. Und: Hätten wir Grüne gemeinsam mit anderen Fraktionen nicht den ursprünglichen Vorschlag abgeändert, würden für Wohngebäude jetzt über 13 Prozent höhere Grundsteuern fällig. So fällt der Grundsteuerbetrag in einigen Fällen um über 100 Euro niedriger aus, als wäre der einheitliche Hebesatz erhoben worden.“

Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass sich die Grundsteuer an den realen Bodenpreisen orientieren muss. Die Stadtverwaltung hatte vorgeschlagen, dass auf alle Grundstücke in Münster ein Grundsteuer-Hebesatz von 465 Prozent vorgeschlagen. Grüne, SPD, Volt und CDU haben daraufhin mit einem Änderungsantrag erreicht, dass der Hebesatz für Wohngebäude auf 410 Prozent abgesenkt wird.