Die GRÜNEN in Münster bekräftigen ihre Ablehnung der Reform der „Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik“ (GEAS). Nach Auffassung der GRÜNEN in Münster führt die Reform weder zu einer verantwortbaren europäischen Asylpolitik, noch werden durch sie Asylsuchende gerecht auf die Mitgliedsstaaten verteilt. Auch die Anzahl der Menschen, die in der EU Asyl suchen, werde nicht verringert. Trotzdem ist die Asylrechtsreform kurz vor der Europaparlamentswahl im Juni vom Europaparlament gegen die Stimmen der GRÜNEN Europaparlamentsfraktion verabschiedet worden. Der Entscheidung des Europaparlaments war Ende September 2023 ein von der FDP unterstütztes „Machtwort“ von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vorausgegangen, so dass GEAS durch die GRÜNEN in der Bundesregierung nicht mehr blockiert werden konnte.

Jörg Rostek, der Sprecher der GRÜNEN in Münster, kommentiert: „Wer glaubt, mit einer solchen Reform das Gespenst rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien in der EU zu bannen, irrt gewaltig.“ Er ergänzt: „Millionen Menschen sind in den vergangenen Wochen und Monaten gegen Rechtsaußen auf die Straße gegangen. An dieser Asylrechtsreform kann man sehen, was passiert, wenn man ihm nachgibt: die Aussetzung von Menschenrechten und die Beschneidung von staatlichen Verfahren, die sie gewährleisten sollen.“

„Asyl ist ein Menschenrecht, daran kann man nicht oft genug erinnern. Und es ist erwiesen, dass Asylrechtsverschärfungen niemanden davon abhalten, zu fliehen“, so Birgit Wolters, Sprecherin der GRÜNEN in Münster. Sie ergänzt: „Wer in der Migrationspolitik wirklich etwas erreichen will, muss vor allem auch die Kommunen unterstützen. Gleichzeitig sind Kontakte und Vereinbarungen mit den demokratischen Kräften in den Herkunftsländern wichtig.“

Kritikpunkte der GRÜNEN an der GEAS-Reform
1. Durch die GEAS-Reform werden unter haftähnlichen Bedingungen sogenannte „Screenings“ eingeführt, sodass die Identität einer asylsuchenden Person festgestellt werden kann.
2. Asylsuchende die aus vermeintlich „sicheren Herkunftsstaaten“ kommen, sollen sogenannten „Grenzverfahren“ zugeführt werden. Bis zum Abschluss der Grenzverfahren sollen Asylsuchende in Asylzentren inhaftiert werden. In Grenzverfahren wird geprüft, ob eine Person direkt in ihr Herkunftsland oder in einen sogenannten „sicheren Drittstaat“ abgeschoben werden kann. Gegen ein Grenzverfahren ist kein Einspruch von seiten der Asylsuchenden möglich, womit sie faktisch entrechtet werden.
3. Ausnahmen für Familien sind nicht vorgesehen. Nur unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind ausgenommen.
4. Die „Krisenverordnung“ der GEAS wird es bei einem besonders starken Anstieg von Asylanträgen ermöglichen, Menschen über einen längeren Zeitraum in „Asylzentren“ an den Außengrenzen unter haftähnlichen Bedingungen festzuhalten.
5. Kein Mitgliedsstaat wird verpflichtet, bestimmte Kontingente oder Prozente der ankommenden Asylsuchenden aufzunehmen. Wer niemanden aufnehmen will, kann eine finanzielle Kompensation leisten. Diese kann an EU-Mitgliedsstaaten gehen, aber auch an Drittstaaten wie Tunesien, die Asylsuchende von der Flucht nach Europa abhalten sollen.
6. Sie wird auch nicht zu weniger Flucht führen, denn die Gründe, warum Menschen ihre Heimat verlassen, werden nicht angegangen. Mit der Reform bekommen die Mitgliedsstaaten an den EU-Außengrenzen keine Anreize, Personen menschenrechtsgemäß aufzunehmen, effektive Schutzmechanismen gegen Pushbacks sind nicht geplant.
7. Damit leistet das EU-Parlament einer weiteren Verschärfung des Asylrechts in der EU Vorschub, weil die Prinzipien der „sicheren Herkunfts- und Drittstaaten“ grundsätzlich ausgeweitet und so weiteren Asylsuchenden zunehmend Menschenrechte versagt werden können.