Die GRÜNEN in Münster begrüßen, dass das Hamburger Landgericht einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Greenwashing und täuschende Werbeaussagen stattgegeben hat.

Birgit Wolters, Sprecherin der GRÜNEN in Münster dazu: “Unternehmen sollten sich darauf fokussieren, ihren Beitrag zur Eindämmung der Klimakrise zu leisten und die Umweltauswirkungen ihrer Produkte ehrlich verringern, statt irreführende Werbung zu verbreiten. Es gibt zum Glück auch positive Beispiele in der Wirtschaft, z.B. in der Excellenzinitiative Klimaschutz-Unternehmen.”

Der GRÜNE Kreisverbandssprecher Jörg Rostek ergänzt: “Viele Verbraucher*innen haben nicht die Zeit, sich mit den zahlreichen Labels und Gütesiegeln auseinanderzusetzen und sind deshalb auf vertrauenswürdige Produktinformationen angewiesen. Deshalb muss dort, wo Klimaneutralität draufsteht, auch solche drin sein. Alles andere beschädigt die Unternehmen selbst und letztlich das Vertrauen in die Chance des klimaschonenden Wirtschaftens.”

Zum Hintergrund:

Das Landgericht Hamburg hatte einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben, die gegen den Mineralölkonzern Shell sowie gegen das Kreuzfahrtunternehmen Tui Cruises gerichtet war.

Shell hatte u.a. ein Motorenöl als “CO2-neutral” angepriesen. Auch das Angebot einer CO2-Kompensation durch einen Aufpreis von 1,1 ct. pro Liter Benzin oder Diesel wurde kritisiert. Es handele sich hier um fehlende Transparenz und eine Täuschung der Verbraucher*innen. Das Kreuzfahrtunternehmen Tui Cruises warb u.a. damit, in Zukunft klimaneutral sein zu wollen, obwohl es aktuell weit davon entfernt ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Unternehmen können vorm hanseatischen Oberlandesgericht in Berufung gehen.

Eine neue EU-Richtlinie regelt seit einigen Wochen den Schutz gegen unlautere Praktiken und die Stärkung der Verbraucher*innen für den ökologischen Wandel: “Empowering consumers for the green transition“.