Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, dass sich Münster zur assistenzhundefreundlichen Kommune erklärt.
Dazu erklärt Harald Wölter, inklusionspolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion und zugleich Vorsitzender der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB):
„Wir begrüßen die Entscheidung des Rates ausdrücklich. Denn noch immer ist es an vielen Orten, Läden, Verwaltungen oder in Arztpraxen nicht selbstverständlich, dass Menschen ihre Assistenzhunde mit hineinnehmen dürfen, obwohl sie darauf angewiesen sind und ein Recht dazu haben.“
Vielerorts wird Assistenzhunden immer noch der Zugang verwehrt mit dem Hinweis, dass Hunde keinen Zutritt haben. Von einem Hundeausschluss sind Assistenzhunde allerdings gesetzlich ausgenommen. So hat der Bundestag beschlossen, dass „Menschen mit Behinderung in Begleitung mit ihren Assistenzhunden in öffentliche Einrichtungen sowie allen anderen Anlagen und Einrichtungen für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr der Zugang zu gewähren ist“. Am 1. Januar 2022 trat das Teilhabestärkungsgesetz in Kraft und damit auch Regelungen über Assistenzhunde und deren Rechte. Mensch und Assistenzhund bilden dabei eine Gemeinschaft.
„Mit dieser Regelung sind die Rechte der Menschen auf Teilhabe und Inklusion zwar formal weiter gestärkt worden. In der Praxis allerdings stehen die Betroffenen oft immer noch vor für sie verschlossene Türen“, so Wölter weiter. Zu den Aufgaben und Verpflichtungen von Stadt und Gesellschaft in Münster gehöre es deshalb, dieses Recht auch nachdrücklich umzusetzen und die Gesetze einzuhalten. Der Ratsherr erklärt abschließend: “An Initiativen wie die Pfotenpiloten geht ein großer Dank für ihre Aktivitäten für die Rechte der betroffenen Menschen und ihre Assistenzhunden.”
Hintergrund:
Für das Zutrittsrecht für Menschen mit Behinderungen in Begleitung ihres Assistenzhundes genügt die Kennzeichnung des Assistenzhundes mit dem Assistenzhund-Logo oder das Vorzeigen des Ausweises über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft.