Besuch der gleichstellungspolitischen Sprecherin und der Landtagskandidatin bei der Frauenhaus und -beratung Münster

Die Fälle der häuslichen Gewalt, die der Polizei NRW gemeldet wurden, hat im vergangenen Jahr um über 5 % zugenommen. Insgesamt wurden laut LKA in NRW 30.759 Vorfälle erfasst. Das Dunkelfeld ist groß. Beratung und Schutz finden von Gewalt betroffene Frauen in Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern.

Dorothea Deppermann, grüne Landtagskandidatin, und Andrea Blome, gleichstellungspolitische Sprecherin der grünen Ratsfraktion, waren jetzt zu Besuch beim Verein Frauenhaus und Beratung e.V., um sich über die aktuelle Situation in Münster zu informieren.

Dorothea Deppermann:

Der Gewaltschutz ist eine Aufgabe des Landes NRW, der wir in noch immer nicht ausreichendem Maß nachkommen. Es ist lobenswert, dass die Stadt Münster die Frauenhäuser finanziell unterstützt, allerdings ist die Lage in den Einrichtungen noch immer prekär. Diese sind nicht auskömmlich finanziert, sie können ihrer Aufgabe mit dem bestehenden Personal kaum gerecht werden und müssen aufgrund fehlender Plätze immer wieder Frauen abweisen. Insbesondere die einzelfallbezogene Finanzierung birgt enorme Nachteile für die Einrichtung und auch für die Frauen. Es kann nicht sein, dass betroffene Frauen ihren Gewaltschutz selbst finanzieren müssen. Das Land NRW ist in der Pflicht, die Finanzierung der Frauenhäuser langfristig zu sichern und das Thema Gewalt gegen Frauen auch in den Fokus zu rücken. Prävention und Unterstützung müssen strukturell z. B. im Bildungssektor und auch im Bereich der inneren Sicherheit integriert werden.

Andrea Blome:

Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention dazu verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen sowie wirksame Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz zu ergreifen. Wir werden beantragen, dass auch in Münster ein Konzept zur Umsetzung der Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umgesetzt wird. Die Standards, die die Konvention definiert, müssen auch in Münster Gültigkeit haben. Damit Frauen das Gewaltschutzgesetz für sich in Anspruch nehmen können, müssen die Akteure in der Stadt noch enger zusammenarbeiten. Dass das Frauenhaus für die reguläre Arbeit auf Spenden angewiesen ist,und seit 40 Jahren bei gleichzeitigem Aufgabenzuwachs unverändert mit vier Personalstellen für Administration, Beratung, Fundraising, Netzwerkarbeit und Prävention arbeitet, ist nicht hinnehmbar.

Hintergrund:

In Münster gibt es neben vier von der Stadt mitfinanzierten Frauenberatungsstellen zwei kommunale und ein aus Landesmitteln finanziertes Frauenhaus mit je 16 Plätzen.