„Der Vorstand des Städtetages NRW hat festgestellt, dass die zunehmende missbräuchliche Überlassung von Wohnraum als Ferienwohnung im Sinne einer Zweckentfremdung das Angebot an Wohnraum zusätzlich verknappt und verteuert. Dies trifft auch für Münster zu“, stellt unser Fraktionssprecher Otto Reiners fest. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass eine Registrierungspflicht mit durchsetzbaren Kontroll- und Sanktionsmechanismen geschaffen wird. Deshalb unterstützten wir GRÜNEN die Forderung des Vorstandes nach einer Registrierungspflicht nach dem Hamburger Modell. Hierzu müsste das nordrhein-westfälische Wohnungsaufsichtsgesetz entsprechend erweitert bzw. präzisiert werden.
Zum Hintergrund
Beschlüsse des Städtetages NRW:
Beschlüsse werden durch die Mitgliederversammlung und den Vorstand des Städtetages NRW gefasst. Sie bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen.
Beschluss vom 27.11.2019:
Erforderliche Änderungen des Wohnungsaufsichtsgesetzes NRW
1. Der Vorstand des Städtetages NRW stellt fest, dass die zunehmende missbräuchliche Überlassung von Wohnraum als Ferienwohnung im Sinne einer Zweckentfremdung auf den ohnehin bereits stark angespannten Wohnungsmärkten einiger Städte das Angebot an Wohnraum zusätzlich verknappt und verteuert. Zudem verursacht diese Form der Zweckentfremdung von Wohnraum vermehrt soziale Konflikte in Hausgemeinschaften und Nachbarschaften.
2. Der Vorstand begrüßt die Initiative des MHKBG NRW, die betroffenen Städte bei der Erarbeitung kommunaler Satzungen zu unterstützen.
3. Der Vorstand hält eine Registrierungspflicht nach dem Hamburger Beispiel für geeignet, um Verstöße gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum effektiver ahnden zu können. Wirkung kann eine solche Registrierungspflicht aber nur entfalten, wenn damit auch durchsetzbare Kontroll- und Sanktionsmechanismen verbunden sind. Für den Schutz des vorhandenen Wohnraumes in angespannten Märkten ist es notwendig, den Kommunen in Nordrhein-Westfalen ein erweitertes Wohnungsaufsichtsgesetz an die Hand zu geben und den zugehörigen Leitfaden entsprechend zu ergänzen.
Quelle: http://www.staedtetag-nrw.de/stnrw/inter/wir/vorstand/beschluesse/090796/index.html