„Hätte die letzte Ratssitzung wie geplant stattgefunden, wäre der Beschluss über die Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für den Geltungsbereich ‚Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel‘ mit breiter Mehrheit gefasst worden“, ist sich GAL-Ratsfrau Sylvia Rietenberg sicher. Als ein wesentliches Instrument bei der Anwendung dieser Erhaltungssatzung benannte die Verwaltung die Umwandlungsverordnung des Landes, die die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen von der Zustimmung der Stadt abhängig macht. „Doch die bestehende Verordnung hat die Landesregierung jetzt still und heimlich auslaufen lassen“, ist Rietenberg empört über die Vorgehensweise des Ministeriums. Neben Bonn, Düsseldorf und Köln zählt Münster zu den vier Städten in NRW mit erhöhtem Wohnbedarf. Eine Umwandlungsverordnung kann hier von großem Nutzen sein, wie deren Anwendung z.B. in Hamburg zeigt. Ohne dass die Stadt die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen untersagen kann, verliert die Milieuschutzsatzung auch in Münster ihre Wirkung“ Die Grünen fordern deshalb das Land auf, unverzüglich eine neue Verordnung auf den Weg zu bringen.