„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts liest sich wie aus dem Lehrbuch“, meint Wilhelm Breitenbach, grüner Aufsichtsrat der Stadtwerke MS, zu der positiven Entscheidung, mit der das Gericht das Windrad in Loevelingloh positiv beurteilt hat. Für Breitenbach und die grüne Ratsfraktion bestätigt das Gericht mit seiner Entscheidung nicht nur das Windrad im Südwesten der Stadt, sondern auch die vom Rat der Stadt beschlossene Darstellung von 13 Windenergievorrangzonen in Münsters Flächennutzungsplan. „Bei allen bisherigen gerichtlichen Überprüfungen wurden die vom Rat der beschlossenen Vorrangzonen von den Richtern akzeptiert. Rat und Verwaltung haben hier richtig gehandelt“, urteilt deshalb auch Gerhard Joksch, grüner Ratsherr und Sprecher der Grünen im Umweltausschuss.
Für die Grünen ist die Nutzung der Windenergie in Münster noch lange nicht ausgereizt: „Standorte für weitere Windenergieanlagen stehen noch zur Verfügung, ebenso Möglichkeiten für das Repowering von bereits in der Vergangenheit errichteten Anlagen“, erläutert Joksch den Flächennutzungsplan der Stadt. Die Grünen wollen allerdings, dass weitere Windräder in Münster vorrangig von Genossenschaften errichtet werden. Die von den Stadtwerken ins Leben gerufene Genossenschaft „Unsere Münster Energie“, die bereits vier Windenergieanlagen in Amelsbüren betreibt und an der mehrere hundert Münsteraner*innen beteiligt sind, soll deshalb ausgeweitet werden. “Dass die Interessen der Anlieger bei den Planungen berücksichtigt werden, ist für uns selbstverständlich”, so Breitenbach. “Die klimafreundliche Nutzung regenerativer Energien und der berechtigte Anspruch auf unbeschwertes Wohnen dürfen nicht im Widerspruch zueinander stehen.”