Die Münsteraner GRÜNEN freuen sich sehr über das Urteil des NRW-Verfassungsgerichts, so Otto Reiners, Sprecher unserer grünen Ratsfraktion. Das Gericht teilt mit dem Urteil die Kritik von uns GRÜNEN an die Landesregierung. Mit dem Gesetz die Stichwahl abzuschaffen, hat die schwarz-gelbe Landesregierung allein aus parteipolitischen Interessen und entgegen jeder Rechtsexpertise die lokale Demokratie stark geschwächt.
Das ausschließliche Ziel der Landesregierung war es mit der Abschaffung der Stichwahl eigene Kandidatinnen bzw. Kandidaten zu stärken, die bei den letzten Stichtagswahlen häufig nicht zum Zuge gekommen sind. Die letzten Wahlergebnisse haben immer wieder gezeigt, dass es oft mehrere Kandidatinnen bzw. Kandidaten mit nur geringem Stimmenunterschied gab. Nur mit einer Stichwahl lässt sich ein demokratisch tragfähiges Ergebnis erzielen, so Reiners.
Dank des Urteils des NRW-Verfassungsgerichts wird jetzt wieder deutlich demokratischer im Herbst 2020 eine neue Verwaltungsspitze von den Münsteranerinnen und Münsteranern gewählt.