Der Rat hat in seiner letzten Sitzung die stärkere Berücksichtigung von Erbbaurecht bei Vergabe städtischer Grundstücke beschlossen. Das ist ein weiterer Meilenstein für eine nachhaltige Bodenpolitik der Stadt. Sie kann auch dazu beitragen, nachhaltig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen bzw. zu erhalten. Bereits bestehende Erbbaurechtsgrundstücke werden grundsätzlich nicht mehr veräußert. So können u. a. auch genügend Flächen für soziale Infrastruktur wie Kitas und Schulen gesichert werden. Gleichzeitig wird der Erbbauzins von 4 Prozent auf 2,5 Prozent gesenkt, für sozial geförderten Wohnraum und gemeinschaftliche Wohnformen sogar auf 1,5 Prozent. Gestärkt werden durch die Beschlüsse auch Wohnungsgenossenschaften und Baugemeinschaften und somit die Gemeinwohlorientierung beim Wohnen insgesamt.