„314 Sanktionen waren in Münster im Juni 2019 wirksam. Damit liegt die Sanktionsquote in unserer Stadt bei 1,7 Prozent, bei einer durchschnittlichen Kürzung um 94,15 Euro. Inwieweit die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Sanktionen bei Hartz IV diese Zahlen beeinflussen wird, ist uns momentan nicht klar“, stellte GAL-Ratsfrau Sylvia Rietenberg mit Blick auf die Entscheidung fest. Das Gericht hatte festgestellt, dass beim Arbeitslosengeld II Kürzungen von mehr als 30 Prozent nicht mehr verhältnismäßig seien. Für die GRÜNEN begrüßte Rietenberg diese Entscheidung. Sie sei mit der deutlichen Minderung bei den Sanktionen ein Schritt in die richtige Richtung.
Dass auch die konkrete Arbeit der Behörden eine nicht unerhebliche Rolle spiele, zeige dabei der Vergleich der Münsteraner Zahlen mit denen von NRW (2,7 Prozent) und dem Bund (3,2 Prozent). Diese verdeutlichten, dass es offenkundig ganz stark auch darauf ankomme, wie man die Menschen anspreche. Die GRÜNEN, so Rietenberg, würden jetzt eine genauere Analyse des Urteils mit Auswirkung auf die Sanktionspraxis für den kommenden Sozialausschuss erbitten.