„Gerade weil das rücksichtslose Parken von PKWs auf Gehwegen für Menschen mit Behinderung, für Familien mit Kindern und für viele andere nicht ungefährlich ist, müssen hier mehr Kontrollen erfolgen. Denn es darf nicht toleriert werden, wenn Fußgänger*innen auf die Straße ausweichen müssen, um PKW-Hindernisse zu umgehen“, stellt GAL-Ratsherr Carsten Peters fest,
der darauf hinweist, dass Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten sei.
Peters weiter: „PKW-Parken hat im Straßenraum, an dafür vorgesehenen Garagen oder Parkplätzen stattzufinden. Grundsätzlich braucht es auch mehr Raum für Fußgänger*innen und den Radverkehr. Und dieser Raum muss geschützt werden.“