„Beim Haus des Jugendrechts geht es darum, dass Polizei, Jugendstaatsanwaltschaft, Amtsgericht und die Jugendhilfe im Strafverfahren unter einem Dach auf Augenhöhe eng zusammenarbeiten, um junge Menschen, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, vor allem darin zu unterstützen, ein gemeinschaftsfähiges und eigenverantwortliches Leben zu führen“, stellt GAL-Ratsfrau Jutta Möllers fest. Der Erziehungsgedanke des Jugendgerichtsgesetzes müsse dabei im Vordergrund stehen. Sanktionieren in der Strafverfolgung junger Menschen bedeute eben gerade nicht „kurzer Prozess“ und spürbares Abstrafen.
„Wichtig ist dabei, den jungen Menschen ganzheitlich zu betrachten und Maßnahmen und Hilfen gut abzustimmen. Ziel muss sein, den jungen Menschen in seiner sozialen Entwicklung zu fördern und ihn vor weiterem Fehlverhalten zu bewahren“, so Möllers. Das Haus des Jugendrechts beinhalte neben kurzen Wegen gerade eine gemeinsame Verantwortung für ressortübergreifendes Denken und Handeln zum Wohl der jungen Menschen und damit der Gesellschaft. Das Konzept im Hinblick auf Arbeitsabläufe, Vorgehensweisen und Lösungsansätze müsse in einem gemeinsamen Prozess der Verfahrensbeteiligten erarbeitet werden. Wesentlich für das Gelingen sei die Berücksichtigung und wechselseitige Akzeptanz der jeweiligen Aufträge, Rollen und fachlichen Selbstverständnisse sowie die gute Zusammenarbeit mit den freien Trägern, so Möllers abschließend.