Mit seiner Entscheidung gegen die Einrichtung einer ZAB hat sich der Rat nicht gegen Arbeitsplätze ausgesprochen. Der Vorwurf, mit dem Votum gegen die ZAB neue Arbeitsplätze verhindert zu haben, treffe nicht zu, denn mit dem Votum habe sich der Rat gleichzeitig für den Erhalt der Erst-Aufnahme-Einrichtung (EAE), ebenfalls eine Landeseinrichtung mit einer ähnlich großen Anzahl von Arbeitsplätzen, ausgesprochen.

Wegen der Sicherung der EAE könne auch nicht von einer Schwächung des Oberzentrums oder gar einer Schädigung des Standorts Münster gesprochen werden. Alle Parteien sollten jetzt auf Bundes- und Landesebene dafür sorgen, dass der Kaufvertrag für die Konversionsflächen endlich von der Verwaltung abgeschlossen werden könne. „Dann kann man in Münster nicht nur arbeiten, sondern auch wohnen“, merkt GAL-Fraktionssprecher Otto Reiners unter Hinweis auf die täglich rund 120.000 Pendler*innen an.