„Von der fachlichen Neuausrichtung des bedarfsorientierten Förderkonzepts der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wie auch der Aufsuchenden Jugendsozialarbeit profitieren Kinder, Jugendliche, deren Eltern wie auch die Beschäftigten“, stellt GAL-Ratsfrau Jutta Möllers fest. Denn mit ihr werde ein hohes Maß an Planungssicherheit und Verbindlichkeit für die Jugendhilfeträger und dadurch die Absicherung des vielfältigen und hochwertigen Trägerangebotes erreicht.
Aktuell gebe es in Münster 42 Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und 13 Standorte der Aufsuchenden Jugendsozialarbeit. Die Neuausrichtung sorge für transparente Förderkriterien, die vorgesehene Anpassung der Zuwendungen für Programmmittel an die allgemeine Kostenentwicklung sichere das Angebot und mache Verbesserungen möglich, ist Möllers überzeugt, die darauf hinweist, dass der von GRÜNEN und CDU beschlossene Antrag „Planungssicherheit für Träger der Jugendhilfe und Planungskompetenz beim öffentlichen Träger“ die Grundlage der Neuausrichtung bilde. Das zum Haushalt 2017 von CDU und GRÜNEN geforderte bedarfsorientierte Konzept zur Bemessung der Personalressourcen wurde bereits durch den Rat beschlossen und wird umgesetzt. Beides trägt dazu bei, dass dieser Bereich der Jugendhilfe gut aufgestellt sein wird.