“Wenn Menschen Anspruch auf staatliche Leistungen haben, muss diese Leistung unabhängig davon erfolgen, welches konkrete Amt für die Leistungsgewährung zuständig ist. Doch momentan bekommen Menschen richtig Geldprobleme, wenn zu ALG II-Leistungen (Hartz IV) vorrangige Leistungen wie Kinderzuschlag oder Wohngeld hinzukommen. Denn dann ändert sich die Zuständigkeit der Ämter mit der häufigen Folge, dass das bislang zuständige Amt seine Leistung einstellt während das neue zuständige Amt noch keine Leistung gewährt”, begründen die GAL-Ratsmitglieder Sylvia Rietenberg und Harald Wölter eine Antragsinitiative von GRÜNEN und CDU.
Der Rat hatte auf diese schwarz-grüne Initiative bereits für 2018 Mittel für eine neue zusätzliche Beratungsstelle beim Jobcenter bereitgestellt. Die Verwaltung hat jetzt einen Bericht dazu vorgelegt. ”Wir begrüßen diesen Bericht sehr”, erklärt Harald Wölter. Denn er lege dar, dass es künftig nach der Identifizierung solcher vorrangigen Ansprüche zwei unabhängig voneinander bestehende Prozesse geben wird, die erst nach der Entscheidung über die vorrangigen Leistungsansprüche wieder zusammengeführt werden. “Damit wird sichergestellt, dass auch bei Bestehen vorrangiger Leistungsansprüche (Kinderzuschlag und Wohngeld) die Existenz durch SGB II-Leistungen sichergestellt ist. Münster ist damit Vorbild in ganz Deutschland”, sind sich Rietenberg und Wölter sicher.