In einer ersten Stellungnahme äußert unsere Fraktion sowohl Bedauern als auch Verärgerung über die Gerichtsentscheidung zum Weiterbau des Hafencenters. Die Entscheidung mag juristisch zutreffend und nicht unerwartet sein – für das Hafenviertel hat sie wie das Hafencenter selbst heftige Konsequenzen. Gleichwohl bedeutet dies keineswegs, dass das Hafencenter auch tatsächlich Realität wird. Wir GRÜNEN gehen davon aus, so GAL-Ratsherr Carsten Peters, dass eine „Heilung“ des Bebauungsplans nicht möglich sei, da die Einwände des OVG gegen die Verkehrsplanung und die Lärm- und Emissionsauswirkungen des Hafencenters schwerwiegend sind. Das Hafencenter ist nach wie vor schädlich für das Hansa- und Hafenviertel und die umliegenden Stadtteile.
Die rechtliche Bedeutung einer Bauvoranfrage bzw. eines Bauvorbescheids ist nicht für jede*n Bürger*in sofort ersichtlich. Nach unserem Kenntnisstand wurden die Anwohner*innen darüber per Flugblatt informiert.