Am Freitag wurde im Bundestag das Pflegepersonalstärkungsgesetz verabschiedet. Aus Sicht der Münsteraner Abgeordneten Maria Klein-Schmeink ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber einer mit Schieflage. Es ist richtig, die Kosten für Pflegekräfte im Krankenhaus künftig komplett zu finanzieren, so dass es keinen Anreiz mehr gibt, an der Pflege zu sparen. Aber es ist ein Fehler, nicht zeitgleich in den anderen Pflegebereichen ebenfalls für gute Bedingungen zu sorgen. In der Altenpflege sollen nun 13.000 neue Stellen geschaffen und finanziert werden. Das ist gerade mal eine Stelle je Pflegeeinrichtung und wird die dortigen Defizite nicht beseitigen. Spürbare Entlastung sieht anders aus. Das Gesetz steht nur auf einem Bein und lässt grundlegende Verbesserungen für die häusliche Pflege vermissen.
Wir haben schon jetzt einen massiven Mangel an Pflegefachkräften in allen Bereichen. Wenn man jetzt nur in den Krankenhäusern die tarifgerechte Entlohnung refinanziert, dies aber nicht auch für die Pflegekräfte in der Altenpflege und in der Rehabilitation gilt, werden diese Kräfte in die Krankenhäuser abwandern.
Mit dieser Schieflage wird sich die Situation für die Pflegebedürftigen, insbesondere für die ambulant versorgten, weiter verschärfen. Bereits jetzt können die Pflegedienste und -einrichtungen oft nicht mehr alle Anfragen erfüllen, weil sie die nötigen Kräfte am Arbeitsmarkt nicht finden.
Auch die Einführung von Personaluntergrenzen in einigen wenigen Krankenhausabteilungen überzeugt nicht. Denn sie stellen nicht etwa gute Pflege sicher, sondern sind nur das Mindestmaß bevor es für Patienten gefährlich wird.
Wir schlagen stattdessen vor, im Krankenhaus eine bedarfsgerechte Personalbemessung einzuführen und zugleich sicherzustellen, dass das Geld auch wirklich für gute Pflege ausgegeben wird.
Um den Pflegenotstand in allen Versorgungsbereichen aufzulösen, brauchen wir eine Finanzierung von mehr zusätzlichen Stellen in der Altenpflege, von tarifgerechter Entlohnung und von besseren Arbeitsbedingungen in allen Bereichen, ohne dass diese Maßnahmen durch die Pflegebedürftigen zu bezahlen sind.
Näheres in unserem Entschließungsantrag zum Pflegepersonalstärkungsgesetz: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/056/1905600.pdf