Zu Gast bei der grünen Ratsfraktion war Münsters Polizeipräsident Hans-Joachim Kuhlisch, Themen unter u.a. die Frage, wie mit Forderungen nach mehr Videoüberwachung umzugehen sei, und die Situation am Hauptbahnhof/Windthorststraße. Voraussetzung einer Videobeobachtung durch die Polizei sei, so Kuhlisch, dass diese zum Zwecke Gefahrenabwehr an öffentlichen Orten geschehe, an denen es wiederholt zu Straftaten gekommen ist und konkret zu befürchten sei, dass dies dort auch künftig erfolge. Es müsse sich also um einen Kriminalitätsschwerpunkt handeln. Daneben machte er auch darauf aufmerksam, dass eine Videobeobachtung immer Personal binde, da die alleinige Aufzeichnung nach dem Polizeigesetz nicht zulässig sei. Die Grünen begrüßten die Darstellung des Polizeipräsidenten, die dieser auch mehrfach öffentlich geäußert hat. Für die Grünen, so GAL-Ratsherr Carsten Peters, sei wichtig, dass die gesetzlichen Vorgaben bei Videoüberwachung eingehalten werden und eine von manchen geforderte Ausweitung in Hinblick auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht in Betracht kommen dürfe.
Bezüglich der Situation an der Windthorststraße sei kein Kriminalitätsschwerpunkt feststellbar, so die Feststellung von Kuhlisch. Er wies darauf hin, dass die Polizei die Lage im Blick behalte. Das gelte auch für die Situation auf der Ostseite des Bahnhofs, wo eine Verdrängung der Drogenszene nicht sinnvoll sei. Vielmehr müssten bereits jetzt alle Beteiligten im Hinblick auf die Neugestaltung des Bremer Platzes gemeinsam intensiv nach einer verträglichen Lösung suchen. Dieser Bewertung schlossen sich die Grünen an. Nach Abschluss der Diskussion dankten die Grünen Polizeipräsidenten Kuhlisch, der abschließend noch eine Aufstockung des städtischen Ordnungs- und Sicherheitsdienstes als wünschenswert bezeichnete, für den offenen Meinungsaustausch.