In ihrer Stellungnahme zum Lärmaktionsplan berufe sich Bezirksregierung auf Regelungen der Straßenverkehrsordnung, heißt es in einer grünen Pressemitteilung. Maßgebliche Grundlage des Planes seien allerdings die Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§§ 47a ff). „Diese stellen die Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung von Tempo 30 km/h aus Lärmschutzgründen da, die Straßenverkehrsordnung begleitet dies lediglich als Folgenverweis“, ist aus Sicht von GAL-Ratsherrn Carsten Peters auf dem Holzweg. Da sich das Schreiben der Bezirksregierung nur auf die Straßenverkehrsordnung stütze, werde sie dem Sachverhalt nicht gerecht. Der Wirbel um die angebliche „Ohrfeige“ durch die Bezirksregierung entpuppe sich somit als „Sturm im Wasserglas“.