Das dem Schulträger eingeräumte Vorschlagsrecht zur Besetzung von Schulleitungsstellen wird nicht in Anspruch genommen, beschloss diese Woche der Schulausschuss u.a. mit den Stimmen von  GRÜNEN und CDU. Er folgte damit dem Vorschlag der Verwaltung. Für Verwunderung sorgte im Ausschuss ein Änderungsantrag der SPD, der genau dieses wollte. Dabei hatte die Verwaltung dieses Vorgehen aus organisatorischen und formalen Gründen für kaum realisierbar erklärt. Zudem sei dieses Vorschlagsrecht nur ein Pseudovorschlagsrecht, stellte GAL-Ratsherr Raimund Köhn klar: „Denn die Entscheidung trifft nach wie vor die Bezirksregierung. Damit stehen für Ausschussmitglieder, Verwaltung wie auch die Kandidat*innen Kosten und Nutzen in keinerlei Relation. Selbst wenn innerhalb der Frist alle Bewerbungen gesichtet werden könnten und sich die Kandidat*innen vorstellen, hätte der Vorschlag der Stadt keine Relevanz für die Bezirksregierung.“ Dass die SPD trotzdem eine solche Pseudobeteiligung forderte, traf bei den übrigen Mitgliedern des Ausschusses auf kein Verständnis.
Zum Hintergrund: Mit dem 12. Schulrechtsänderungsgesetz hatte die Landesregierung angeregt, die Kommunen bei der Auswahl der Schulleiter stärker zu beteiligen. Bislang trifft die Bezirksregierung die Auswahl und präsentiert ihre Kandidat*in. Mit der Änderung sollen den Kommunen alle Bewerber*innen vorgestellt werden.