Auch Münsters Grüne wollen mehr Platz für den Radverkehr (nicht nur) auf der Wolbecker Straße und sind sich darin einig mit dem ADFC und dem Kläger, der jüngst mit seiner Klage gegen die Radwegebenutzungspflicht gescheitert ist. „Es ist doch inzwischen stadtbekannt: Für den Radverkehr steht in Münster zu wenig Platz zur Verfügung. Ganz besonders deutlich zeigt sich das an der Wolbecker Straße. Heute ist hier die Situation vor allem für RadfahrerInnen und FußgängerInnen unübersichtlich und nicht ungefährlich“, fordert GAL-Ratsherr Carsten Peters eine Änderung zugunsten von RadfahrerInnen und FußgängerInnen.
Mit dem Bau der Fahrradspur auf der Wolbecker Straße bis zur Bremer Straße sei ja bereits ein Teil eines entsprechenden ADFC-Antrages im Rahmen der Umbaumaßnahmen des Hbf. umgesetzt worden. Dieser Weg werde auch nach Abschluss der Umbauarbeiten bleiben, so Peters.
Grundsätzliches zur Radwegebenutzungspflicht und zur Einschätzung des Urteils
Was in Münster wenig bekannt zu sein scheint: Die gesetzliche Regelung ist eindeutig, denn Radfahrer*innen dürfen im Regelfall die Fahrbahn nutzen.
Benutzungspflichtige Radwege wie an der Wolbecker Straße sind die begründungsbedürftige Ausnahme. Gleichwohl ist es in Münster zu lange so gewesen, dass die Ausnahme (=benutzungspflichtige Radwege) zu oft die Regel ist. Grund ist eine viel zu lange Bevorzugung des motorisierten Individualverkehrs. „Wir werden den Runden Tisch Radverkehr nutzen, um das Thema „Radwegebenutzungspflicht“ auf die Tagesordnung zu setzen. Am Ende der Planungen und Gespräch muss als Ergebnis deutlich mehr Platz für den Radverkehr stehen“, so GAL-Ratsherr Carsten Peters.