Zur Verwaltungsvorlage V/0435/2016  „65. Änderung FNP – Beschluss über die Stellungnahmen – Abschließender Beschluss“ haben GRÜNE und CDU folgenden Änderungsantrag gestellt, der im Umweltausschuss bereits die Mehrheit fand und auch in der entscheidenden Ratssitzung so beschlossen werden wird:
Bündnis 90/Die Grünen/GAL                                    CDU
Ratsfraktion Münster                                                             Ratsfraktion Münster
 13. Juni 2016
Änderungsantrag zur Vorlage V/0407/2016
65. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
Beschluss über die Stellungnahmen
Abschließender Beschluss

Der AUKB/HFA/Rat beschließt:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

  1. In Abänderung der Beschlussvorschläge der Vorlage V/0407/2016 wird folgenden Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gefolgt:
    • Der Anregung, einen größeren Abstand zwischen dem FFH-Gebiet Rieselfelder und darzustellenden Konzentrationszonen vorzusehen.
    • Der Anregung, die Konzentrationszone 4a „Coerheide/Kanal“ nicht darzustellen, da der Abstand zum Vogelschutzgebiet Rieselfelder nur 400 m betrage.
    • Der Anregung, die Zone 13d „AK MS-Süd“ aus überwiegenden Gründen des Landschaftsschutzes nicht darzustellen
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für die Änderung des Flächennutzungsplanes ohne die Zone 4a „Coerdheide/Kanal“ erneut offen zu legen.
  3. Möglichkeiten zur Beschleunigung der erneuten Offenlegung während der Sommerferien und zur Begrenzung des Umfangs der Offenlage sind zu nutzen.

Begründung:
Zone 4a Coerheide/Kanal
Auch nach den Ergebnissen der artenschutzrechtlichen Prüfung – ASP 1 reicht der gewählte Abstand von 300 m zwischen der Zone 4a „Coerheide/Kanal“ und dem Vogelschutzgebiet Rieselfelder nicht aus, um Beeinträchtigungen und Gefährdungen geschützter und streng geschützter Vogelarten grundsätzlich auszuschließen. Hinzu kommt, dass die These, der DEK wirke als Leitlinie für den Vogelzug und senke damit das Risiko für Konflikte zwischen Vogelschutz und Windenergieanlagen östlich des DEK, gutachterlich nur als Möglichkeit dargestellt wird.
Trotz der grundsätzlich möglichen Darstellbarkeit aufgrund der Ergebnisse der ASP 1 und der FFH-Prüfung soll die Zone 4a deshalb aus Vorsorge- und Entwicklungsgesichtspunkten in Bezug auf die Rieselfelder sowie unter Berücksichtigung des „Helgoländer Papiers“ und eines daraus resultierenden größeren Abstandes nicht dargestellt werden.
Zone 13d AK MS-Süd
Die Zone 13d „AK MS-Süd“ liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Die Planung folgt im gesamten Stadtgebiet dem Grundsatz, dass Landschaftsschutzgebiete von Vorrangzonen freigehalten werden. Dies soll auch für das Schutzgebiet am AK MS-Süd gelten. Die  Zone 13d soll deshalb nicht dargestellt werden.
Erneute Offenlegung
Der offen gelegte Plan ist daher zu ändern und gem. § 4a (3) BauGB erneut auszulegen.
Um den Zeitverlust so gering wie möglich zu halten, soll die 2. Offenlage während der Sommerferien stattfinden. Sofern rechtliche Bedenken nicht entgegenstehen, sollen auch die durch das BauGB gegebenen Möglichkeiten genutzt werden, den Zeitraum für die Offenlage und die Frist für Stellungnahmen zu verkürzen und die Einholung von Stellungnahmen auf den geänderten Teil des Plans zu beschränken.
Zu prüfen ist ebenfalls, ob durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und damit die Möglichkeit besteht, die Einholung von Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschränken.
Ziel ist es, dass der Rat der Stadt den abschließenden Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes in der ersten Sitzung nach den Sommerferien fassen kann.
gez. Stefan Weber                                                           gez. Otto Reiners
gez. Heinz Georg Buddenbäumer                                gez. Gerhard Joksch
und Fraktion                                                                      und Fraktion