„Durchschnittlich gab es im Jahr 2014 rd. 9.200 Hartz-IV-Empfänger. Das angestrebte Ziel, hier auf unter 9.000 zu kommen, konnte leider nicht erreicht werden“, stellt GAL-Ratsherr Otto Reiners angesichts der aktuellen Zahlen des Jobcenters fest, die in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses präsentiert werden. Da sich diese Entwicklung schon frühzeitig abzeichnete, sei auf grüne Initiative bei den letzten Haushaltsberatungen hin der Antrag „Arbeitsmarktchancen für benachteiligte Personengruppen in der Stadt Münster deutlich verbessern“ beschlossen worden.
Dies sei ein weiterer Versuch, die Arbeitsmarktchancen für benachteiligte Personengruppen zu verbessern. „Ab 2015 gibt es jetzt für weitere Hartz-IV Empfänger die Möglichkeit, in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu wechseln. Damit das Instrument der öffentlich geförderten Beschäftigung gut startet und sich entwickeln kann, ist uns Grünen eine hohe Beteiligung der arbeitsmarktpolitischen Akteure in der Stadt Münster sowie der Münsteraner Unternehmen wichtig“, so Reiners.
Mit weiteren öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen schaffe die Stadt, so Reiners, eine Win-Win Situation. Ein Hartz-IV-Empfänger, der schon mehrere Jahre in Bezug sei, eine alleinerziehende Mutter, die nur in Teilzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, aber keinen Job bekomme, erhalte endlich eine berufliche Perspektive. Und jede gelungene Integration führe zu Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft, entlaste die Stadt.
Reiners: „Um diese Win-Win Situation zu befördern, brauchen wir eine höhere Beteiligung der Münsteraner Unternehmen. Und gefragt sind viele weitere Ideen, um vielen Hartz-IV Empfängerinnen und Empfänger eine Perspektive zu bieten. Wir Grünen bitten um Vorschläge und werden im weiteren Jahresverlauf auch gezielt an Unternehmen herantreten, um zu erfahren, welche Hemmnisse zu beseitigen sind.“
Antragtext:
Arbeitsmarktchancen für benachteiligte Personengruppen in der Stadt Münster deutlich verbessern
Der Rat beschließt:

  1.  Um Langzeitleistungsbeziehenden eine berufliche Perspektive zubieten wird das Jobcenter der Stadt Münster in Kooperation mit den arbeitsmarktpolitischen Akteuren, den Trägern sozialer Einrichtungen sowie den Unternehmen in der Stadt pro Jahr mindestens zwanzig weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse anbieten. Hierzu wird die Stadt Münster weitere kommunale Mittel (Kosten der Unterkunft) aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeit (SGB II) einsetzen.
  2. Für die Haushaltsjahre 2015 ff. werden hierfür jährlich zusätzliche 96.000 EUR bereitgestellt.
  3. Die Verwaltung der Stadt Münster wird zudem die Möglichkeit der Gründung einer kommunalen Beschäftigungsgesellschaft prüfen. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu ein entsprechendes Konzept zu entwickeln und dem Rat sowie dem Fachausschuss vorzulegen.

Begründung:
Bei einer öffentlich geförderten Beschäftigung handelt es sich um eine Förderung mit einem Beschäftigungszuschuss (§ 16 e SGB II).
Der Rat der Stadt Münster hat eine Teilnahme an dem Modell des Landes zur öffentlich geförderten Beschäftigung befürwortet (vgl. Vorlage V/0420/2013).
Damit hat sich die Stadt Münster bereit erklärt kommunale Mittel (Kosten der Unterkunft) aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeit (SGB II) für die Integration insbesondere von Langzeitleistungsbezieherinnen und – beziehern im Rahmen des Modell-Programms einzusetzen.
Mit dem Modellprojekt konnte eine Förderung von 15 bis 20 Arbeitsverhältnissen bei den sozialen Trägern in der Stadt erfolgen. Der Bedarf an weiteren öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen ist auf Grund der hohen Anzahl von Langezeitleistungsbeziehern (fast 4.500 Bezieherinnen und Bezieher sind länger als vier Jahre im Bezug) deutlich höher.
Mit der Nutzung der zusätzlichen Mittel für Eingliederungsleistungen des Bundes für die Förderung von öffentlich geförderter Beschäftigung konnten in Münster weitere zwanzig sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Kalenderjahr 2014 geschaffen werden. Die bisher als Modell bzw. Pilot geschaffenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse reichen jedoch nicht aus, um den Bedarf zu decken.
Deshalb wird die Stadt Münster ab dem Jahr 2015 bis 2020 jährlich mindestens zwanzig weitere zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen.
Beschäftigungsmöglichkeiten sollen sowohl bei Trägern sozialer Einrichtungen als auch in der freien Wirtschaft gesucht werden, so das jederzeit unter Berücksichtigung der individuellen Situation der benachteiligten Person reagiert werden kann. Den zusätzlichen Aufwenden stehen Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft gegenüber durch den Wegfall oder Verringerung der SGB II-Leistungsansprüche, was insbesondere durch Integration der Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erreicht wird. Auch die Möglichkeit der Schaffung von Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen insbesondere für Alleinerziehende soll genutzt werden.
Die Stadt Münster ist zudem seit dem 01.01.2012 Optionskommune. Das Jobcenter hat zum Ziel gemeinsam mit den arbeitsmarktpolitischen Akteuren in der Stadt Münster sowie zahlreichen Kooperationspartner für die Leistungsbezieherinnen und –bezieher Leistungen aus einer Hand anzubieten. Um das Instrument bzw. die Angebote sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen weiter zu entwickeln, fehlt es dem Jobcenter noch eine Infrastruktur. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, ein Konzept zur Gründung einer kommunalen Beschäftigungsgesellschaft zu entwickeln.