Diskussion mit Sybille Mattfeldt-Kloth am 18. Dezember, 19 Uhr im Grünen Zentrum

 
Viele soziale Einrichtungen sind in kirchlicher Trägerschaft. Doch immer mehr Menschen wissen und kritisieren: Das finanzielle Engagement der Kirchen hält sich in Grenzen, viele Einrichtungen sybillewie Krankenhäuser oder Altenheime werden zu 100% aus öffentlichen Mitteln unterhalten. Dafür ist der kirchliche Einfluss auf die Arbeitsverhältnisse umso größer. Denn dort gilt ein eigenes, kirchliches Arbeitsrecht. Es gibt kein Recht auf Betriebsräte und kein Streikrecht. Grundrechte der Beschäftigten werden einschränkt. Sie werden diskriminiert, wenn sie nicht der Konfession des Trägers angehören.

Das Bundesverfassungsgericht gab jetzt dem kirchlichen Arbeitgeber das Recht, einen wiederverheirateten Arzt in einer Klinik zu kündigen.
Über eine Millionen Arbeitnehmer*innen sind betroffen!
Wie kann das besondere kirchliche Arbeitsrecht abgeschafft oder reformiert werden? Soll es nur noch auf Arbeitnehmer*innen in einem „verkündungsnahen Bereich“ angewandt werden? Wie viele betrifft das?
Sybille Mattfeld-Kloth entwickelte die Position der GRÜNEN BAG ChristInnen zum kirchlichen Arbeitsrecht mit, ist Mitglied der Religionspolitischen Kommission der Grünen und Sprecherin der LAG Weltanschauung und Staat der GRÜNEN Niedersachsen.
Eine Veranstaltung des AK Säkulare Grüne NRW
V.i.S.d.P. Diana Siebert c/o Grüne NRW, Oststr. 41, Düsseldorf
Do., 18.12.14 19:00 Uhr
Grünes Zentrum, Windthorststr. 7, 48143 Münster